Seniorenbeauftragter gibt Tipps zu Vorsorgevollmacht & Co.

Püttlingen. Was geschieht, wenn man durch Krankheit oder Unfall nicht mehr sagen kann, was man möchte? Kann man für seinen Ehepartner Entscheidungen fällen, wenn dieser dazu nicht mehr in der Lage ist? Fragen, die dem Püttlinger Seniorenbeauftragten Ernst Schmitt häufig gestellt werden

Püttlingen. Was geschieht, wenn man durch Krankheit oder Unfall nicht mehr sagen kann, was man möchte? Kann man für seinen Ehepartner Entscheidungen fällen, wenn dieser dazu nicht mehr in der Lage ist? Fragen, die dem Püttlinger Seniorenbeauftragten Ernst Schmitt häufig gestellt werden.Das Betreuungsgesetz von 2009 gebe dazu recht klare Antworten und beseitige hier viele Unsicherheiten, schreibt Schmitt in einer Presseerklärung und weist auf seine Sprechstunden hin, immer donnerstags von 14 bis 16 Uhr im Püttlinger Rathaus oder nach Vereinbarung unter Tel. (0 68 98) 6 91-1 42.

In diesen Sprechstunden können Einzelheiten etwa zu den Themen Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung oder Patientenwille besprochen werden. (Die Sprechstunde am 6. Oktober entfällt, die nächste ist am 13. Oktober.) et

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