Amtsgericht Saarbrücken Selbstschussanlage im Kleingarten: Richterin ordnet Ortstermin an

Saarbrücken · Wie gefährlich darf ein Kleingarten in Saarbrücken sein? Muss man mit einer Selbstschussanlage rechnen? Und was ist mit alten Wurfgranaten, Handgranaten, Stabbrandbomben oder Kanonenzündern, wenn diese von einem 64 Jahre alten Gartenfreund daheim, aber auch in seiner Laube gelagert werden? Ein Verfahren, das vor dem Amtsgericht Saarbrücken diese Fragen klären soll, ist gestern von der Vorsitzenden Richterin Wiebke Zimdars erst einmal vertagt worden. Sie ordnete für den 23. April einen Ortstermin auf dem Gartengrundstück an: „So etwas habe ich schon seit zehn Jahren nicht mehr gemacht, das ist wirklich sehr ungewöhnlich.“ Aber die wesentliche Frage, wie zugänglich der Garten gewesen sei – ob also für die Öffentlichkeit eine Gefahr bestanden habe –, lasse sich anhand der Akten nicht klären.

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