Sechs Schiedsrichter verurteilt

Saarbrücken. Mit einer Verurteilung endete gestern vor dem Landgericht der Strafprozess gegen sechs vorläufig suspendierte Schiedsrichter des Saarländischen Fußballverbandes (SFV). Einer von ihnen, er ist 29 Jahre alt, hatte im Zuge eines Zechgelages auf einem SFV-Schiedsrichter-Lehrgang an der Hermann-Neuberger Sportschule in der Nacht zum 30

Saarbrücken. Mit einer Verurteilung endete gestern vor dem Landgericht der Strafprozess gegen sechs vorläufig suspendierte Schiedsrichter des Saarländischen Fußballverbandes (SFV). Einer von ihnen, er ist 29 Jahre alt, hatte im Zuge eines Zechgelages auf einem SFV-Schiedsrichter-Lehrgang an der Hermann-Neuberger Sportschule in der Nacht zum 30. Mai 2010 einen tief schlafenden Kollegen mit einer Flasche massiv sexuell bedrängt. Die anderen Schiedsrichter im Alter zwischen 17 und 37 Jahren sahen zu, manche grölten und lachten, einer filmte das Ganze mit seinem Handy.Der 29-Jährige wurde deshalb als Haupttäter wegen sexuellen Missbrauchs eines Widerstandsunfähigen zu einem Jahr Gefängnis auf Bewährung verurteilt. Seine vier erwachsenen Kollegen wurden wegen Beihilfe zu Bewährungsstrafen von sieben (der Kameramann) und sechs Monaten verurteilt. Der Jugendliche muss 120 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten. Wie es mit ihm und den anderen Schiedsrichter sportlich weitergehen soll, will der SFV nach Auskunft seines Justiziars Heinz Haupenthal nach der Rechtskraft des gestrigen Strafurteils klären. Alle Angeklagten hatten ihr Tun vor Gericht eingeräumt - so weit sie sich erinnern konnten. Dazu die Richter: Die Schiedsrichter hätten sich auf dem alljährlichen Lehrgang nicht nur kenntnismäßig und sportlich fortgebildet, sondern auch gefeiert und ein regelrechtes Besäufnis geliefert. Das sei offenbar üblich. Wobei niemand sich darum zu kümmern scheine, ob, wie in der Tatnacht, ein Minderjähriger dabei ist oder nicht.Nicht unüblich sei offenbar auch, dass in diesen Lehrgangsnächten etwas kaputt gehe. Wobei dieses Mal ein Übergriff passiert sei, der so - hoffentlich - noch nicht vorgekommen sei. Eine Straftat, die von den äußeren Umständen nicht verhindert, sondern eher begünstigt worden sei. Die Einzelheiten habe man auf dem Video gesehen und gehört. Danach hatten die Angeklagten offenbar so etwas wie Spaß in jener Nacht.Aber, so der Vorsitzende: "Das Ganze war keine Schnapsidee, kein Scherz und kein dummer Streich. Hier hat man die Menschenwürde eines anderen mit Füßen getreten. Dafür landet man eigentlich im Knast." Das sei im konkreten Fall nur deshalb nichts passiert, weil den Angeklagten ihre Geständnisse, ihre Entschuldigung sowie die Zahlung von 8000 Euro Schmerzensgeld zu Gute zu halten sei. Fazit der Richter zu diesem Fall: "Man fragt sich schon, ob es ein Zeichen der Zeit ist. Eine Zeit, in der grundlegende Regeln des Miteinanders nicht mehr beachtet werden. Sogar nicht von Leuten wie Schiedsrichtern, die dafür sorgen sollen, das andere sich an Regeln halten." "Hier hat man die Menschwürde mit Füßen getreten."Der Vorsitzende

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