Schwimmer zahlen bei verlorenem Chip

Saarbrücken/Mainz. Der Betreiber eines Hallenbads darf für den Verlust eines Chips, etwa für den Spind oder den Zugang zum Bad, nicht einfach eine pauschale Schadenssumme fordern. Das entschied das Landgericht Mainz in einem jetzt veröffentlichten Urteil. Vielmehr müsse er nachweisen, dass die geforderte Summe in etwa auch dem entstandenen Schaden entspreche (Az.: 4 O 286/10)

 Diese Chips im Freizeitbad "Calypso" in Saarbrücken registrieren die Eintrittskosten und weiteren Konsum der Badegäste. Foto: Becker&Bredel

Diese Chips im Freizeitbad "Calypso" in Saarbrücken registrieren die Eintrittskosten und weiteren Konsum der Badegäste. Foto: Becker&Bredel

Saarbrücken/Mainz. Der Betreiber eines Hallenbads darf für den Verlust eines Chips, etwa für den Spind oder den Zugang zum Bad, nicht einfach eine pauschale Schadenssumme fordern. Das entschied das Landgericht Mainz in einem jetzt veröffentlichten Urteil. Vielmehr müsse er nachweisen, dass die geforderte Summe in etwa auch dem entstandenen Schaden entspreche (Az.: 4 O 286/10). Gäste sollten bei dem beklagten Betreiber bei Verlust des Chips eine Pauschale für Erwachsene in Höhe von 40 Euro zahlen. Auch in saarländischen Schwimmbädern wird in den Haus- oder Badeordnungen für verlorene Schlüssel-Chips Ersatz gefordert. Die SZ hat sich im St. Ingberter "Blau" und dem "Calypso" in Saarbrücken erkundigt.Das "Blau" verwendet Transponderchips, mit denen nicht nur das Bad oder der Wellnessbereich mit Sauna betreten, sondern auch die Gastronomie bezahlt werden kann. Beim Eintritt, erläutert Betriebsleiter Norbert Usner, erhalten die Besucher den Schlüsselchip, eine Quittung und den Hinweis, dass möglicher Weise weitere Kosten als der gelöste Eintritt entstehen können. "Nach unserer Haus- und Badeordnung ist bei Verlust ein Ersatz zu leisten." Dieser setzt sich aus zehn Euro für den Chip und der entstandenen Rechnung zusammen. Seinen Konsum könne der Kunde durch Bons, die er beim Eintritt oder der Gastronomie erhält, kontrollieren. Der Ersatzbetrag setzt sich nach Usners Angaben aus etwa sechs Euro Warenwert des Chips sowie der vielschrittigen Programmierung zusammen.

Das Saarbrücker "Calypso" verwendet ähnliche Chips: Eintritt und etwaiger Konsum werden gespeichert, am Ende gibt's den Kassensturz. Betriebsleiter Alexander Happold: "Bei Verlust eines Chips ist ein Pfandbetrag von zehn Euro zu entrichten, dieser wird zurückerstattet, wenn der Chip gefunden wird. Dieser Pfandbetrag ist in unserer Haus- und Badeordnung festgelegt und entspricht dem Materialwert des Chips." Werner Kiefer von der Verbraucherzentrale im Saarland unterstützt das Mainzer Urteil: "Wie im Schadensersatzrecht üblich, sollte die Summe des zu ersetzenden Schadens angemessen sein. Das bedeutet bei einem Schlüssel etwa den Neuanschaffungswert des Schlüssels, bei elektronischen Chips mit unterschiedlichen Möglichkeiten der nutzbaren Funktionen ist natürlich über den tatsächlichen Materialwert hinaus ein entsprechend höherer Schaden vertretbar, allerdings sollte dieser im Rahmen bleiben und nach der Rechtsprechung des Landgerichts vom Betreiber belegt werden."

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