Landgericht Schweiger gewinnt Streit um Facebook-Post

Saarbrücken · Von Patricia Heine

 Til Schweiger

Til Schweiger

Foto: dpa/Ingo Wagner

Immer wieder geht die Tür auf und zu. Immer wieder richten sich alle Augen zum Eingang des Saals 17 im Nebengebäude des Saarbrücker Landgerichtes. Doch jedes Mal betritt nur ein Journalist den Saal. Der beklagte Til Schweiger taucht nicht auf. Keine Anwälte. Keine Klägerin. Nur der Vorsitzende Richter Martin Jung erscheint um 9 Uhr. Und verkündet innerhalb von fünf Minuten das Urteil: Die vierte Zivilkammer des Landgerichts weist den Antrag der 58-jährigen Petra U. aus Sulzbach, einen Facebook-Eintrag von Til Schweiger zu löschen, ab. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Arnold Heim, der Anwalt der Klägerin, will sich am Morgen nicht dazu äußern, welches Urteil er erwartet hatte. Ob er in Revision gehe, entscheide er in den nächsten Tagen oder Wochen zusammen mit seiner Mandantin.

Der Streit zwischen der Saarländerin und dem Schauspieler fing an mit einer Facebook-Nachricht, die Petra U. persönlich an Til Schweiger verschickte: „Sie wollten doch Deutschland verlassen. Warum lösen Sie Ihr Versprechen nicht endlich ein?“ Es war kurz nach der Bundestagswahl, Ende September. Gerüchten zufolge hatte Schweiger im Vorfeld der Wahl angekündigt, das Land verlassen zu wollen, wenn die AfD in den Bundestag einziehen sollte. Zudem schob Petra U. den Satz hinterher: „Ihr Demokratieverständnis und Ihr Wortschatz widern mich an.“ Schweiger hatte die persönliche Nachricht auf seiner Facebook-Seite veröffentlicht, samt seiner Antwort: „Hey Schnuffi…! Date!? Nur wir beide?!“ Petra U. fühlt sich durch das Veröffentlichen des Nachrichtenverlaufes in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt. Sie stellt einen Unterlassungs-Antrag beim Landgericht.

Diesen lehnt das Gericht jetzt also ab. Mit der Begründung: der Vorwurf der Verletzung des Persönlichkeitsrechts sei berechtigt. Allerdings sieht die Kammer den Eingriff in das Persönlichkeitsrecht durch das Informationsinteresse und das Recht des Beklagten auf Meinungsfreiheit gedeckt. Die Klägerin habe sich deshalb ebenfalls der öffentlichen Diskussion stellen müssen. Maßgebend für das Urteil sei außerdem, dass sich Petra U. bevor sie klagte mit ihrem vollständigen Namen an die Öffentlichkeit gewandt hatte – in einem Internet-Forum mit rund 25 000 Personen.

Auf Schweiger muss das Saarland aber nicht mehr warten. Auf seiner Facebook-Seite schrieb er: „Today is a good day! Anfang Dezember, liebes Saarland, komm’ ich und lös’ mein Versprechen ein!“

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