"Schwarzbauer" bleiben erstmal unbehelligt

Ludweiler. Wer sich im Baumarkt ein Gartenhäuschen aus Fertigteilen kauft, geht davon aus, dass er ohne es Genehmigung aufstellen darf, zumal darin ja üblicherweise nicht gewohnt wird, sondern Rasenmäher und Gartenmöbel aufbewahrt werden. In dieser Annahme handelten wohl auch viele Hausbesitzer im neuen Ludweiler Wohngebiet Bollenberg. Kaum ein Anwesen ohne ein Häuslein aus Holz oder Blech

 Rüdiger Backes weist auf das Gartenhäuschen, das er aufs Anwesen seiner Familie am Ludweiler Bollenberg gestellt hat. Ihn ärgert, dass er deshalb Post von der Bauaufsicht bekommen hat. Foto: Jenal

Rüdiger Backes weist auf das Gartenhäuschen, das er aufs Anwesen seiner Familie am Ludweiler Bollenberg gestellt hat. Ihn ärgert, dass er deshalb Post von der Bauaufsicht bekommen hat. Foto: Jenal

Ludweiler. Wer sich im Baumarkt ein Gartenhäuschen aus Fertigteilen kauft, geht davon aus, dass er ohne es Genehmigung aufstellen darf, zumal darin ja üblicherweise nicht gewohnt wird, sondern Rasenmäher und Gartenmöbel aufbewahrt werden. In dieser Annahme handelten wohl auch viele Hausbesitzer im neuen Ludweiler Wohngebiet Bollenberg. Kaum ein Anwesen ohne ein Häuslein aus Holz oder Blech.Nun war das Staunen bei den Leuten groß, als sie Post von der Unteren Bauaufsicht Völklingen bekamen. Deren Mitarbeiter hatten, wie sie mitteilten, eine Ortsbesichtigung vorgenommen. Dabei habe man festgestellt, hieß es in den Briefen, "dass Sie auf Ihrem Grundstück ein Gartenhaus errichtet haben, obwohl nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes Bollenberg Nebenanlagen, unabhängig von ihrer Größe, außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche unzulässig sind".

Ob eine nachträgliche Befreiung möglich sei, werde "derzeit geprüft". Alsdann ergeht eine Aufforderung zum fernmündlichen Kontakt, verbunden mit dem Hinweis, dass die Bearbeitung von Befreiungsanträgen gebührenpflichtig sei. Mindestbetrag 33 Euro.

Rüdiger Backes hat sich im Namen mehrerer Betroffener an die Kommunalpolitiker und an unsere Zeitung gewandt. Die Grundstückseigentümer fordern, die Passage aus den Bebauungsvorschriften zu streichen und von der nachträglichen Genehmigung befreit zu werden. Welchem Bauherren komme es schon in den Sinn, fragen sie, für so ein Häuslein eine Baugenehmigung einzuholen? Und vor allem: Welchen Nutzen sollte so etwas haben? Kein einziger von etwa 80 Bauherren in dem Gebiet störe sich an irgendeinem Gartenhaus. Rüdiger Backes schimpft über "Abzocke", mit der sich die Verwaltung "lächerlich" mache. Die Erzielung von Einnahmen sei wohl der einzige Sinn der Ortsbesichtigung und des nachfolgenden bürokratischen Aufwandes.

Stadtpressesprecher Uwe Grieger kann auf SZ-Nachfrage die Regelung aus der Historie erklären: Der Völklinger Stadtrat hatte sie beschlossen, weil er vermeiden wollte, dass die sehr kleinen Parzellen zu dicht bebaut werden.

Alles in allem ist die Kunde aus dem Rathaus aber für die Grundstückseigentümer erfreulich. Wörtlich heißt es: "Auch wenn die betroffenen Gartenhäuschenbauer nicht schuldlos an ihrem Missgeschick sind, sind Bauaufsicht und Stadtplanung bemüht, eine bürgerfreundliche Lösung zu finden. Da es sich nicht nur um Einzelfälle von illegalen Gartenhäuschen handelt, wird die Verwaltung dem Stadtrat eine Änderung des Bebauungsplan dahingehend vorschlagen, dass Gartenhäuschen bis zu einer bestimmten Größe zulässig sein werden. Bis zu einer Entscheidung des Stadtrates wird die Bauaufsicht die Schwarzbauer nicht belangen und die Verfahren aussetzen."

Hintergrund

"Genehmigungsfrei - das heißt nicht, dass man so bauen darf, wie man will": So bringt Christina Hennrich, zuständige Fachbereichsleiterin im Rathaus, die komplizierte Rechtslage zum Thema Gartenhäuschen auf den Punkt. Was man auf dem eigenen Grundstück bauen darf und was nicht, regeln Bebauungspläne. So wie am Ludweiler Bollenberg: Dort hatte der Völklinger Stadtrat Nebengebäude verboten. Ändert er das, kann er immer noch Größengrenzen für die Häuschen vorschreiben. Zweites wichtiges Regelwerk ist die Landesbauordnung. Auch sie setzt für Nebengebäude Grenzen. Wenn Grundstückseigentümer die überschreiten, kann es ihnen passieren, dass sie illegal Gebautes wieder abreißen müssen. dd

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