Schwangere können finanzielle Hilfe beantragen
Neunkirchen. Schwangere mit geringem Einkommen können über die Beratungsstelle pro familia in Neunkirchen eine finanzielle Unterstützung aus der Bundesstiftung "Mutter und Kind" erhalten. Auch Bezieher von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) können ergänzende Hilfen zu den Leistungen der Jobcenter erhalten. Sie müssen bis zur 28
Neunkirchen. Schwangere mit geringem Einkommen können über die Beratungsstelle pro familia in Neunkirchen eine finanzielle Unterstützung aus der Bundesstiftung "Mutter und Kind" erhalten. Auch Bezieher von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) können ergänzende Hilfen zu den Leistungen der Jobcenter erhalten. Sie müssen bis zur 28. Schwangerschaftswoche bei pro familia Neunkirchen, Süduferstraße 14, beantragt werden. redWeitere Infos unter Tel. (06821) 2 76 77.