Schulgeldstreit vor Gericht

Saarbrücken. Der Streit um das Schulgeld für ein Kind, das in Forbach bei seiner Mutter lebt, aber in Saarbrücken zur Schule geht, beschäftigt die Justiz. So wurde dieser Tage vor dem Verwaltungsgericht Saarlouis die Klage der Stadt Saarbrücken auf Zahlung eines Sachkostenbeitrags von 680 Euro für das vergangene Schuljahr verhandelt, den die Mutter allerdings nicht zu zahlen bereit ist

Saarbrücken. Der Streit um das Schulgeld für ein Kind, das in Forbach bei seiner Mutter lebt, aber in Saarbrücken zur Schule geht, beschäftigt die Justiz. So wurde dieser Tage vor dem Verwaltungsgericht Saarlouis die Klage der Stadt Saarbrücken auf Zahlung eines Sachkostenbeitrags von 680 Euro für das vergangene Schuljahr verhandelt, den die Mutter allerdings nicht zu zahlen bereit ist. Eine Entscheidung wird in den nächsten Tagen erwartet, wobei davon auszugehen ist, dass die unterlegene Partei das Oberverwaltungsgericht anrufen wird.

Wie bereits vor einem Jahr berichtet, hatte die Landeshauptstadt dem damals neunjährigen Peter Mathjöh (Name von der Redaktion geändert) den Besuch einer Saarbrücker Grundschule verbieten wollen, weil seine Mutter sich weigerte, den von der Stadt geforderten Sachkostenbeitrag zu zahlen, den die Frau (eine Polizistin) in den Jahren zuvor entrichtet hatte. Sie unterliege, so ihre Begründung, als Beamtin in Deutschland uneingeschränkt der Einkommensbesteuerung - anders als bei anderen Arbeitnehmern, die wegen steuerlicher Vorteile ihren Wohnsitz nach Frankreich verlegten.

Andererseits war das Bildungsministerium der Meinung, dass der Schulsachkostenbeitrag dadurch gerechtfertigt sei, dass Familien mit Wohnsitz im Ausland weder über Gemeindesteuern noch über eine andere Quelle zur Finanzierung der Schulkosten beitrügen. Deshalb erlaube es die Regelung eines Schulsachkostenbeitrags den Kommunen, "die durch den Schulbesuch von Kindern mit Wohnsitz im Ausland entstehenden sächlichen Kosten von den Nutznießern zu erheben, statt die ortsansässige Bevölkerung damit zu belasten". Andererseits hatte eine Umfrage des Bildungsministeriums aber auch ergeben, dass grenznahe Kommunen auf die Erhebung des Schulgelds dann verzichteten, wenn die Eltern im Saarland ihre Einkommenssteuern entrichteten. gf

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