Schulen der Piusbrüder machen weiter

Saarlouis/Saarbrücken. Der von den erzkatholischen Piusbrüdern getragene Don-Bosco-Schulverein darf auch künftig seine beiden Schulen in Saarbrücken-Fechingen weiterbetreiben. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Saarlouis entschieden und damit ein Urteil des Verwaltungsgerichts bestätigt. Das Bildungsministerium hatte gegen das Urteil Berufung einlegen wollen

Saarlouis/Saarbrücken. Der von den erzkatholischen Piusbrüdern getragene Don-Bosco-Schulverein darf auch künftig seine beiden Schulen in Saarbrücken-Fechingen weiterbetreiben. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Saarlouis entschieden und damit ein Urteil des Verwaltungsgerichts bestätigt. Das Bildungsministerium hatte gegen das Urteil Berufung einlegen wollen. Diesen Antrag wies das OVG jetzt zurück. Die Entscheidung kann nicht angefochten werden.Bereits im September vorigen Jahres war das Verwaltungsgericht zu der Auffassung gelangt, dass der Entzug der Betriebserlaubnis für die Private Erweiterte Realschule Herz Jesu und die Private Grundschule St. Arnual durch das Bildungsministerium nicht verhältnismäßig war. Das Ministerium habe nämlich keinen erheblichen Mangel benennen können, um dessen Beseitigung sich der Schulverein nicht gekümmert habe. Das Bildungsministerium beanstandete später im OVG-Verfahren, dass das Verwaltungsgericht die unhaltbaren Zustände im Internatsbetrieb des Don-Bosco-Schulvereins, die zur Schließung des Internats führten, bei seiner Entscheidung über die Frage der Zuverlässigkeit des Schulvereins zum Betrieb der beiden Schulen nicht angemessen berücksichtigt habe.

Dies sah das OVG anders. Das Verwaltungsgericht habe den Mängeln im Internat durchaus ein "nicht unerhebliches Gewicht" beigemessen, doch hätten diese nicht ausgereicht, um "aufgrund der Summierung der Mängel" aus den Bereichen Internat und Schule die Unzuverlässigkeit als Schulträger festzustellen.

Das Ministerium hob hervor, dass sich der Schulträger laut OVG "im äußersten Grenzbereich" noch hinnehmbaren Fehlverhaltens bewegt habe. Die Schulaufsicht müsse daher ihre "intensive aufsichtliche Tätigkeit fortsetzen". Die Pius-Bruderschaft begrüßte hingegen den OVG-Beschluss und äußerte die Hoffnung, dass nun "auch möglichst bald unserem Antrag auf Wiederaufnahme des Internatsbetriebs stattgegeben wird". nof

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort