Schüler kennen Karten-Tricks

Neunkirchen. Wenn an diesem Montag wieder die Schule beginnt, sind auch wieder viele Schüler im Bus unterwegs zu ihrem "Arbeitsplatz". Wird da denn bei den Fahrscheinen auch mal gemauschelt? Das wollten wir von der Neunkircher Verkehrs-Gesellschaft (NVG) wissen. Und die bescheinigt den Schülern da durchaus kreatives Handeln

Neunkirchen. Wenn an diesem Montag wieder die Schule beginnt, sind auch wieder viele Schüler im Bus unterwegs zu ihrem "Arbeitsplatz". Wird da denn bei den Fahrscheinen auch mal gemauschelt? Das wollten wir von der Neunkircher Verkehrs-Gesellschaft (NVG) wissen. Und die bescheinigt den Schülern da durchaus kreatives Handeln. "Im Schulverkehr kommt es vor, dass Schüler nach dem Einsteigen in den Omnibus die gültige Fahrkarte durch das geöffnete Fenster an einen Mitschüler weiterreichen, damit dieser sich mit derselben Fahrkarte befördern lassen kann", heißt es von der NVG-Pressestelle. Und häufig werde auch mit gefälschten Fahrkarten gefahren: "Da wird der abgelaufene Monat übermalt, überklebt oder die Fahrkarte komplett in Farbe kopiert."Kann bei Kontrollen schon auch auffallen. Zunächst überwachen die Fahrer und Fahrerinnen beim Einsteigen der Fahrgäste das Vorzeigen des Fahrausweises", schildert die NVG das Vorgehen. "Dabei werden bestimmte Merkmale auf den Karten im Vorbeigehen in Augenschein genommen. Nur bei Auffälligkeiten werden die Karten in die Hand genommen und genauer geprüft." Das geschieht aus Zeitgründen: "Sonst ist ein effizienter Fahrplan nicht einzuhalten."Die NVG hat zudem Kontrolleure im Dienst, so genannte Fahrmeister: "Auf stark frequentierten Linien wird gezielt und intensiv in regelmäßigen Abständen geprüft." Dabei müssen die Fahrgäste ihre Fahrscheine vorzeigen. Die werden dann auf ihre zeitliche und streckenmäßige Gültigkeit geprüft. "Die Standard-Schwarzfahrt besteht immer noch im Überschreiten der gezahlten Wabengrenze und im Fahren mit ungültigem Fahrschein", stellt die NVG fest. Heißt: Gültigkeitszeitraum abgelaufen, Fahren mit der nicht übertragbaren Fahrkarte der Schwester/des Bruders oder Fahren nur mit Zusatzticket. Hier ist vermutlich auch die Dunkelziffer am höchsten.Und die Folgen einer aufgeflogenen Schwarzfahrt? Wird ein Fahrgast beim "Schwarzfahren" erwischt, so muss er ein erhöhtes Beförderungsentgelt in Höhe von 40 Euro zahlen. Die NVG weiter: "Bei gefälschten Fahrscheinen erstatten wir grundsätzlich Strafanzeige wegen Fahrgeldhinterziehung und Urkundenfälschung bei der Polizei Neunkirchen." Im Jahr 2009 wurden nach Angaben der NVG rund 80 000 Fahrkarten verkauft, die Zahl angezeigter "Sünder" lag bei 41.

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