Schüler besser vor Missbrauch schützen
Trier/Mainz. Der Fall machte im Dezember vergangenen Jahres bundesweit Schlagzeilen: Das Koblenzer Oberlandesgericht sprach einen Hauptschullehrer aus dem Kreis Neuwied frei, der mehrfach Sex mit einer minderjährigen Schülerin hatte. Als das Verhältnis begann, war die Schülerin 14 und der Lehrer 32
Trier/Mainz. Der Fall machte im Dezember vergangenen Jahres bundesweit Schlagzeilen: Das Koblenzer Oberlandesgericht sprach einen Hauptschullehrer aus dem Kreis Neuwied frei, der mehrfach Sex mit einer minderjährigen Schülerin hatte. Als das Verhältnis begann, war die Schülerin 14 und der Lehrer 32. Das Koblenzer Landgericht verurteilte den Pädagogen wegen Missbrauchs von Schutzbefohlenen zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe. Das Oberlandesgericht hob das Urteil mit einer kuriosen Begründung wieder auf: Zwischen dem Lehrer und der Schülerin habe kein Obhutsverhältnis bestanden, weil der Mann nicht Klassen-, sondern Vertretungslehrer des Mädchens gewesen sei.Auf das Urteil folgte ein Sturm der Entrüstung, der auch die rheinland-pfälzische Politik aufscheuchte. Auf Initiative des Landes setzte sich eine von allen Justizministern einberufene Arbeitsgruppe mit dem heiklen Thema auseinander. Auf ihrer morgigen Konferenz in Berlin wollen die Minister über die Ergebnisse beraten.
Der rheinland-pfälzische Justizminister Jochen Hartloff (SPD) ist zuversichtlich, seine Länderkollegen von der "notwendigen Verschärfung des Strafrechts" überzeugen zu können. "Wenn ein Lehrer seine Position ausnutzt, um sexuelle Kontakte zu minderjährigen Schülern zu haben, muss das selbstverständlich strafbar sein", sagte Hartloff im Gespräch mit dem "Trierischen Volksfreund". Das Disziplinarrecht solle in diesem Punkt verschärft werden, beim Strafrecht müsse noch nachgebessert werden.
Ein Disziplinarverfahren war nach Bekanntwerden der Vorwürfe von der Trierer Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion ADD auch gegen den Vertretungslehrer aus dem Kreis Neuwied eingeleitet worden. Anfang August dieses Jahres wurde es eingestellt, weil der Mann zuvor laut Trierer Verwaltungsgericht auf eigenen Wunsch aus dem Beamtenverhältnis entlassen worden war. sey