Schornsteinfeger muss hinter Gitter

Saarbrücken. Er hatte Auszubildende unter der Dusche gefilmt und massenhaft pornografische Bilder besessen, auf denen sogar Säuglinge zu sehen waren: Für zwei Jahre und zehn Monate muss dafür ein Schornsteinfegermeister (59) aus Saarbrücken ins Gefängnis

 Mit falschem Bart und Perücke zeigte sich der Angeklagte vor Gericht. Foto: Becker & Bredel

Mit falschem Bart und Perücke zeigte sich der Angeklagte vor Gericht. Foto: Becker & Bredel

Saarbrücken. Er hatte Auszubildende unter der Dusche gefilmt und massenhaft pornografische Bilder besessen, auf denen sogar Säuglinge zu sehen waren: Für zwei Jahre und zehn Monate muss dafür ein Schornsteinfegermeister (59) aus Saarbrücken ins Gefängnis. Das Schöffengericht verurteilte den geständigen Angeklagten wegen Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches in 298 Fällen und wegen Besitzes tausender kinderpornografischer Darstellungen. Eine Strafaussetzung zu Bewährung - wie es der Verteidiger beantragte - kommt nach der Feststellung des Gerichts nicht infrage.Der ehemals selbstständige Bezirksschornsteinfegermeister hatte häufig weibliche Auszubildende beschäftigt. In der Berufsschule hörten sie von Mitschülern gerüchteweise, dass ihr Chef sie heimlich in der Dusche filme. Entweder glaubten es die jungen Frauen nicht, oder sie schwiegen aus Angst um ihren Ausbildungsplatz. Eine hatte dann doch den Mut, ihren Chef anzuzeigen. Die Polizei ermittelte und fand außer den gefilmten Schornsteinfegerinnen tausende Dateien mit kinderpornografischen Darstellungen. Es muss sich um Bilder übelster Sorte gehandelt haben, selbst mit Kindern im Säuglingsalter.

Der Angeklagte war angesichts der erdrückenden Beweise geständig, wies aber auf eine seelische Störung hin. Er befinde sich in Therapie. Sein Verteidiger beantragte, ihn auf seine Schuldfähigkeit hin zu untersuchen. Ein Gutachter stellte zwar Voyeurismus und pädophile Neigungen fest, sah aber keine Anhaltspunkte für eine seelische Abartigkeit, die zur verminderten Schuldfähigkeit führen würde.

Die heimlich gefilmten Schornsteinfegerinnen waren durch zwei Anwälte als Nebenklägerinnen vertreten. Einer beanstandete das vermummte Auftreten des Angeklagten. Der falsche Bart und die Wuschelperücke seien ungebührlich und nach der Strafprozessordnung nicht zulässig. Doch die Richterin und die beiden Schöffen ließen die Verkleidung durchgehen. Die Staatsanwältin forderte eine dreijährige Haftstrafe, die Anwälte der jungen Frauen hätten lieber eine Bewährungsstrafe mit Schmerzensgeld gesehen. Doch gab es Stimmen, die den Angeklagten lieber im Gefängnis sahen, auch wenn es dann kein Schmerzensgeld gäbe - so sah es auch die Richterin.

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