Schnäppchentheke bleibt erstmal zu

Saarlouis. In der Bierstraße in der Saarlouiser Altstadt wird eine neue Schnäppchentheke nicht wie vom Inhaber angekündigt am Freitag eröffnen. Denn das Ordnungsamt der Stadt hat die Erlaubnis verweigert. Zwar braucht ein Wirt bei Eröffnung einer Kneipe nach dem neuen Gaststättengesetz keine Konzession mehr, wohl aber eine Erlaubnis

 Die Stadtverwaltung verhinderte zunächst noch die Eröffnung der Schnäppchentheke in der Saarlouiser Altstadt. Foto: Heike Theobald

Die Stadtverwaltung verhinderte zunächst noch die Eröffnung der Schnäppchentheke in der Saarlouiser Altstadt. Foto: Heike Theobald

Saarlouis. In der Bierstraße in der Saarlouiser Altstadt wird eine neue Schnäppchentheke nicht wie vom Inhaber angekündigt am Freitag eröffnen. Denn das Ordnungsamt der Stadt hat die Erlaubnis verweigert. Zwar braucht ein Wirt bei Eröffnung einer Kneipe nach dem neuen Gaststättengesetz keine Konzession mehr, wohl aber eine Erlaubnis. Die kann das Ordnungsamt verweigern, wenn bestimmte Gründe dagegen sprechen, dass jemand eine Gaststätte betreibt, zum Beispiel ein Eintrag ins polizeiliche Führungszeugnis.Als der Inhaber die Absage erhielt, schickte er seine Ehefrau vor. Sie hat nun eben jene "Schnäppchentheke" in der Altstadt angemeldet. Durch die Neuanmeldung kann die Kneipe frühestens vier Wochen nach Anmeldung eröffnen, also am 11. August. Vorausgesetzt, das Ordnungsamt erlaubt die Eröffnung.

Das sieht zur Zeit nicht so aus: "Wir werden den Beginn des Betriebes untersagen", kündigte gestern Richard Falk, Leiter des Ordnungsamtes an. Er beruft sich auf das neue saarländische Gaststättengesetz, wo unter es unter §10 heißt: "Verboten ist, alkoholische Getränke in einer Weise anzubieten oder zu vermarkten, die geeignet ist, den Alkoholmissbrauch oder übermäßigen Alkoholkonsum Vorschub zu leisten." Zum einen geschieht das laut dem Gesetz durch das so genannte Flatrate-Saufen, zum zweiten, "wenn alkoholische Getränke erheblich unter dem marktüblichen Preis angeboten werden". Letzteres wäre in der Schnäppchentheke der Fall, wo Bier und Schnaps für einen Euro angeboten werden sollen.

Falk hat der neuen Betreiberin angeboten, den Namen der Kneipe zu ändern und das Konzept, vor allem die Preisgestaltung, zu überdenken. Dann könnte das Ordnungsamt eine Eröffnung nicht untersagen, erklärt Falk: "Wir werden aber auch in der Folge genau darauf achten, dass gegen diese Gesetze nicht verstoßen wird."

Die Bedenken einer Schnäppchentheke, die im Übrigen nicht nur das Ordnungsamt hegt, geht nicht zuletzt auf Erfahrungen der Vergangenheit zurück. Denn an gleicher Stelle sorgte eine Schnäppchentheke vor vier Jahren für erheblichen Ärger.

Schnaps und Bier zum Schnäppchenpreis animierten zum Vollrausch, das Jugendschutzgesetz wurde nicht eingehalten, stark alkoholisierte Personen bekamen weiter Alkohol. Nicht nur die Wirte der Altstadt waren damals über die Situation verärgert. Gäste fühlten sich in der Bierstraße nicht mehr wohl, mieden den Freitagabend als Hauptveranstaltungstag. "Wir sehen das problematisch", sagt Raoul Mailänder, der Vorsitzende des Altstadtfördervereins. Gut sei, dass die Stadt zunächst die Eröffnung verhindern konnte. Sollte die Schnäppchentheke zum späteren Zeitpunkt trotzdem eröffnen, so appelliert der Vorsitzende an das Verantwortungsbewusstsein des Wirtes.

"Ich hoffe, dass der Ausschank von Alkohol in einem normalen Rahmen geschieht und in Einhaltung der Gesetze", sagte Mailänder gestern.

Der Pächter hatte durch einfache Plakate in den Fenstern des Lokals bereits auf die Eröffnung am Freitag mit Schnäppchenpreisen für Bier und Schnaps hingewiesen. Gestern waren die Plakate weg, der Pächter war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen. "Wir Wirte wären froh, wenn die Kneipe nicht eröffnet wird", heißt es aus der Nachbarschaft der Schnäppchentheke. Ein Wirt meinte, man bedaure das neue Gaststättengesetz, wonach keine Konzession mehr benötigt werde, um eine Kneipe zu eröffnen.

"Wir werden genau darauf achten."

Richard Falk, Ordnungsamt

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