Schluss mit dem Lärm im Sportfeld

Saarbrücken. Im Streit um die Lärmbelästigung rund um das Sportfeld des 1. FC Saarbrücken ist nun ein Urteil gefallen. Künftig wird es in dem von Jugendmannschaften und den FCS-Amateuren genutzten Areal um die Saarlandhalle deutlich leiser zugehen müssen. Das hat das Verwaltungsgericht Saarlouis gestern entschieden

Saarbrücken. Im Streit um die Lärmbelästigung rund um das Sportfeld des 1. FC Saarbrücken ist nun ein Urteil gefallen. Künftig wird es in dem von Jugendmannschaften und den FCS-Amateuren genutzten Areal um die Saarlandhalle deutlich leiser zugehen müssen. Das hat das Verwaltungsgericht Saarlouis gestern entschieden. Die Richter verpflichteten die Landeshauptstadt als Eigentümerin des Sport-Geländes, künftig sicherzustellen, dass an den Wohnhäusern in der Ottweiler Straße die "Immissionsrichtwerte für allgemeine Wohngebiete" nicht mehr überschritten werden (Az.: 5 K 7/08). Damit hat das Gericht der Klage eines Anwohners teilweise stattgegeben. Dieser hatte die Einhaltung der noch niedrigeren Grenzwerte für "reine Wohngebiete" gefordert. Gestört gefühlt hatte sich der Kläger nicht nur durch den Stadion-Lärm bei Fußballspielen, sondern auch durch den Einsatz von Freischneidern, Grastrimmern, Laubbläsern und Laubsammlern auf der Anlage. Lärmpegel-Messungen auf dem Grundstück des Klägers ergaben daraufhin an vier Sonntagen Werte im Grenzbereich des für "allgemeine Wohngebiete" Zulässigen. Nun entschied Saarlouis, dass die Stadt künftig entsprechend der Sportanlagenlärmschutzverordnung die Stadion-Lautsprecher dezentral aufstellen und mit Schallpegelbegrenzern versehen muss. Und sie muss dafür sorgen, dass die Zuschauer keine bengalischen Feuer und Gashupen verwenden. Die Stadt gab sich am Freitag einsichtig. Pressesprecher Thomas Blug: "Wir werden Maßnahmen ergreifen, um die Einhaltung der Lärmrichtwerte zu gewährleisten. Dazu warten wir nun zunächst die offizielle schriftliche Begründung des Urteils ab, um dann nach Rücksprache mit unseren Fachleuten geeignete Gegenmaßnahmen einzuleiten. Wir werden dazu auch noch mit dem 1. FC Saarbrücken sprechen." Erfolglos blieb der Kläger allerdings bezüglich des Geräte-Lärms: Seinen Antrag, den Einsatz von Grastrimmer und Co. nur noch werkstags zwischen 9 und 13 Uhr beziehungsweise 15 und 17 Uhr zu erlauben, lehnte das Gericht ab. Die Lärmschutz-Regelung gelte in diesem Fall nur für Wohngebiete. Das FC-Sportfeld liege jedoch außerhalb des Wohngebiets, so die Richter. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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