Schlossmauer: Ausgrabungen nicht der Grund für Beschädigungen

Blieskastel. Die Homburger Kreisverwaltung hat zwei Sachverhalte zur Schlossmauer in Blieskastel klargestellt. Entgegen des kürzlich in unserer Zeitung beschriebenen Zeitablaufs widerspricht die Kreisverwaltung: "Zuerst haben sich Steine aus der Schlossmauer gelöst, und dann erst sind archäologische Ausgrabungen durchgeführt worden", betont der Kreis

Blieskastel. Die Homburger Kreisverwaltung hat zwei Sachverhalte zur Schlossmauer in Blieskastel klargestellt. Entgegen des kürzlich in unserer Zeitung beschriebenen Zeitablaufs widerspricht die Kreisverwaltung: "Zuerst haben sich Steine aus der Schlossmauer gelöst, und dann erst sind archäologische Ausgrabungen durchgeführt worden", betont der Kreis. So seien im Jahr 2005 erstmals Steine aus der Mauer im Norden herausgebrochen und an die Hauswände von Anwesen in der Schlossbergstraße geprallt. Daraufhin habe man erste Sicherungsmaßnahmen durchführen lassen, um weitere Gefahren für die Unterlieger abzuwenden. Als eine Maßnahme auf der Seite der Schlossbergstraße hatte die Kreisverwaltung vorgesehen, das Erdniveau oberhalb der Schlossmauer abzusenken um den Erddruck auf die alte Mauer zu verringern. Bei den ersten Spatenstichen zu diesen Erdarbeiten stieß man jedoch unerwartet auf alte Mauerreste. Das Landesdenkmalamt identifizierte die Mauerreste sofort als Überbleibsel des ehemaligen Blieskasteler Schlosses.

Genehmigung von 2006

Das Absenken des Geländeniveaus wurde daraufhin sofort wieder gestoppt und erst mit der Grabungsgenehmigung aus dem Jahr 2006 konnte bei systematischen, archäologischen Grabungen mit der kontrollierten Absenkung des Geländeniveaus begonnen werden. Die Aussage des SZ-Artikels "Durch die Grabungen kam sozusagen neues Leben in das alte Gemäuer" sei somit zeitlich falsch.

Eine weitere Klarstellung macht der Kreis in Bezug auf die Entlastung der Eigentümer durch die aktuelle vertragliche Vereinbarung zwischen Kreis und Stadt. Der aktuell abzuschließende Geschäftsbesorgungs-Vertrag beziehe sich lediglich auf eine Kostenvereinbarung zwischen Stadt und Kreis zur oberen Schlossmauer. Auch da beziehe sich die Vereinbarung vorerst nur auf einen bereits zur Förderung bewilligten Bauabschnitt zur Sanierung der Mauer von Nord- bis Mittelrisalit, betont die Kreisverwaltung. Hier sollen für die Sanierung tatsächlich keine Privateigentümer finanziell herangezogen werden, obwohl die Schlossmauer dort auf längerer Strecke komplett auf Privatgrund stehe. Es gehe um Gesamtkosten in Höhe von rund 360 000 Euro.

Der Kreis plane zur Klärung der Grundstücksgrenzen zusammen mit dem Katasteramt eine Anliegerversammlung, um eine mögliche Grenzbereinigung im Bereich der oberen Schlossmauer vornehmen zu können. Die Mauer solle demnach eindeutig dem Grundstück des Kreises zugeordnet werden. "Es wäre aber sträflich und falsch, den Grundstückseigentümern Hoffnung auf eine komplette Kostenentlastung auch hinsichtlich von Mauern auf ihren eigenen Grundstücken zu machen", so der Saarpfalz- Kreis. Grundstückseigentümer könnten nämlich aktuell nicht entlastet werden, wenn unterliegende Mauern eindeutig auf Privatgrund stehen. Hier seien die Eigentümer nach wie vor selbst in der Pflicht, zu handeln und zu finanzieren. "Da wird es auch zukünftig keine vollständige Entlastung geben, auch wenn sich Kreis und Stadt derzeit bemühen, die privaten Sanierungsmaßnahmen an Mauern des Schlossbergs ebenfalls in ein Förderprogramm, wie beispielsweise den städtebaulichen Dankmalschutz, zu vermitteln. Eine endgültige Lösung ist hier jedoch noch nicht gefunden." red

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