Videoüberwachung Schießen nur unter Video-Aufsicht

Saarbrücken · Ein Schützenhaus ruft die saarländischen Datenschützer auf den Plan. Elf Kameras überwachten dort Mitglieder und Passanten.

 Symbolbild

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Foto: dpa/Arno Burgi

Die saarländischen Datenschützer beschreiben in ihren Tätigkeitsbericht 2015/16 auch einen ungewöhnlichen Fall einer umfangreichen Videoüberwachung in einem Schützenhaus. Nachdem ihnen gemeldet wurde, dass der gesamte Innen- und Außenbereich von Kameras überwacht werde, forderten sie eine Stellungsnahme des Vereins ein. Denn alle öffentlich zugänglichen Bereiche der Straße, des Gehweges sowie die Parkplätze vor dem Anwesen wurden beobachtet. Zudem war in dem Anwesen auch eine Gaststätte mit Biergarten, auf die ebenfalls eine Kameraobjektiv gerichtet war.

Die schriftliche Stellungnahme habe die Informationen bestätigt. In dem Schützenhaus seien elf Kameras in Einsatz gewesen, die neben den Durchgangsbereichen vor allem die einzelnen Schießstände überwacht hätten. Auch im Außenbereich bestätigten sich die Angaben. Dort sei eine der Kameras auf eine Rampe für Gehbehinderte vorm Eingangsbereich sowie auf die Parkplätze ausgerichtet worden. „Da die Videoüberwachung rund um die Uhr im Einsatz war, waren neben Passanten und Waldbesuchern im Außenbereich auch Vereinsmitglieder und sogenannte Gastschützen von der Videoüberwachungsmaßnahme betroffen“, so die Datenschützer. Der Verein hätte seinerseits argumentiert, dass dies zur Wahrnehmung des Hausrechts erforderlich sei. Schützen hätten in der Vergangenheit mit nicht zugelassenen Kaliber auf Kugelfänge geschossen und diesen nicht unerheblich beschädigt.

Daneben diene die Überwachung dazu, Diebstähle der auf der Anlage gelagerten Waffen und Munition zu verhindern. Allerdings, so die Datenschützer, habe der Verein keine Schadensmeldungen gegenüber der Polizei gemacht, „sodass auch ein objektiv nachvollziehbarer Beleg hinsichtlich einer besonderen Gefährdungslage nicht erbracht werden konnte“. Vielmehr habe man sich auf Einbrüche in umliegenden Schützenhäusern bezogen. Auch diene die Überwachung der Absicherung des absoluten Rauchverbots. Sportschützen hätten auch bewusst auf die Lampen der Halle gefeuert, so der Verein. Zudem sei mit Druckflaschen hantiert worden. Angaben, die sich gegenüber den Datenschützern nicht belegen ließen.

Vor Ort stellten sie dann fest, dass bereits einige der Kameras unbemerkt ausgefallen waren, „was in eklatantem Widerspruch zu der von Vereinsseite kommunizierten essentiellen Bedeutung der Videoüberwachung stand und Fragen an deren tatsächlichen Erforderlichkeit aufwarf“. Auch bei der Überwachung des Biergartens hätten die Datenschützer kein berechtigtes Interesse feststellen können, gleiches gelte für die Parkplätze und die Behindertenrampe. Ebenfalls unzulässig werteten sie die Überwachung im Innenbereich der Schießstätte. Laut Waffengesetz sei das Schießen durch eine verantwortliche Aufsichtsperson ständig zu beaufsichtigen – und nicht nur durch Kameras. Die Aufbewahrung von Waffen und Munition in besonderen Behältnissen sei zudem vorgeschrieben. „Somit bedarf es einer unterstützenden Überwachung durch Videotechnik auch aus Sicht des Gesetzgebers augenscheinlich nicht“, so die Datenschützer.

Etwas anders die Bewertung beim Eingangsbereich: Die Schießstätte liege inmitten des Waldes, was außerhalb der Öffnungszeiten eine soziale Kontrolle, wie etwa in Wohngebieten durch Nachbarn, nahezu ausschließe. Eine Gefährdungslage sei damit nicht per se auszuschließen, daher erlaubten die Datenschützer den Betrieb der Kamera zumindest außerhalb der regulären Öffnungszeiten. Doch beim Rest waren sich die Experten einig: „Dass die Videoüberwachung nicht das richtige Mittel für die vom Verein kommunizierten Zwecke war, machte der Umstand deutlich, dass seit Inbetriebnahme der Kameras vor einigen Jahren kein einziger Schaden aufgedeckt beziehungsweise verhindert werden konnte.“ Zudem waren in den Räumen bereits Kameras installiert, die sich zum Zeitpunkt des Besuchs noch im Rohbau befanden: „Dies vermittelte den Eindruck einer reinen anlasslosen Gefahrenvorsorge, ohne dass sich die Vereinsvertreter über datenschutzrechtliche Gesichtspunkte irgendwelche Gedanken gemacht haben.“ Der Schützenverein musste eine Gebühr im dreistelliger Höhe zahlen und die Überwachung reduzieren.

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