Schäfer kritisieren neue Kennzeichnungspflicht

St. Wendel. Auf einer Wiese nahe des St. Wendeler Ortsteils Winterbach grast friedlich die Schafherde von Werner Staub. Doch die Idylle hat Risse: Die EU-Verordnung VO (EG) Nr. 21/2004 macht Staub und anderen Schaf- und Ziegenhaltern im Saarland das Leben schwer

 Werner Staub neben seiner Schafherde, jedes Tier trägt an beiden Ohren eine Marke (re.). Fotos: B. Rannenberg

Werner Staub neben seiner Schafherde, jedes Tier trägt an beiden Ohren eine Marke (re.). Fotos: B. Rannenberg

St. Wendel. Auf einer Wiese nahe des St. Wendeler Ortsteils Winterbach grast friedlich die Schafherde von Werner Staub. Doch die Idylle hat Risse: Die EU-Verordnung VO (EG) Nr. 21/2004 macht Staub und anderen Schaf- und Ziegenhaltern im Saarland das Leben schwer. Laut der Vorschrift sind seit 2010 alle Schaf- und Ziegenhalter verpflichtet, ihre Tiere ab einem Alter von neun Monaten mit jeweils zwei Ohrmarken - eine mit und eine ohne Chip - zu kennzeichnen. Dadurch will man die Ausbreitung möglicher Tierseuchen - wie etwa der Maul- und Klauenseuche - besser bekämpfen können. Denn so kann man zurückverfolgen, ob erkrankte Tiere mit anderen Beständen in Kontakt gekommen sind.Staub und ein Schäfer aus Rheinland-Pfalz sowie zwei Kollegen aus Baden-Württemberg haben wegen der Regelung gegen die jeweils zuständige Veterinärbehörde geklagt. Unterstützt wurden sie dabei von der Vereinigung Deutscher Landesschafzuchtverbände (VDL) mit Sitz in Berlin. Ihr Argument: Die Verordnung ist wegen des Verwaltungsaufwands, der Kosten und drohender Sanktionen nicht mit der Berufsfreiheit der Schäfer vereinbar. Laut der VDL hat das Verwaltungsgericht Stuttgart bereits im Februar beschlossen, den Rechtsstreit dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorzulegen. Nach Einschätzung der VDL sei in etwa einem Jahr mit einer Entscheidung des EuGH zu rechnen.

"Das ganze System der Einzeltierkennzeichnung funktioniert nicht", sagt Staub, der mit seiner Ehefrau Christa eine Bioland-Schäferei in Oberthal betreibt. Für den Berufsschäfer stellt es ein erhebliches Problem dar, dass sich einige der gekennzeichneten Schafsohren entzünden und vereitern. So rissen pro Jahr etwa 30 Prozent seiner Schafe die Ohrmarken wieder ab. Was zur Folge hatte, dass die Ohren regelrecht ausfransten. Diese Schafe könne er dann nicht mehr neu kennzeichnen. Dass Schafe die Ohrmarken gelegentlich verlieren, wisse man, heißt es im saarländische Umweltministerium. Dass die Marken auch zu erheblichen Verletzungen bei den Schafen führen können, ist im Ministerium dagegen nicht bekannt. Nach dem Bundestierschutzgesetz sei es erlaubt und gängige Methode, landwirtschaftliche Nutztiere mit Ohrmarken zu kennzeichnen, teilte das Ministerium auf SZ-Anfrage mit.

Alle Schaf- und Ziegenhalter müssen laut der EU-Verordnung ein ständig aktualisiertes Bestandsregister führen. In das Register muss der Halter etwa den Tag eintragen, an dem er ein Schaf mit den Ohrmarken gekennzeichnet hat sowie jede Tierbewegung (Kauf, Verkauf, Schlachtung, Verlust und Tod).

Ginge es nach dem Willen Staubs und vieler anderer Schafhalter in Deutschland und anderen EU-Mitgliedsländern, müsste der EU-Gesetzgeber wieder zu der früheren, "in der Praxis bewährten" Bestandskennzeichnung zurückkehren. "Die Schafe und Ziegen bräuchten dann nur noch eine Ohrmarke zu tragen", erklärt der Schafhalter. Auf dieser stünde neben dem Länder- und Kreiskürzel die siebenstellige Betriebsnummer. Und nicht wie nach der neuen Verordnung Nr. 21/2004 das Länderkürzel, das Zahlenpaar für Rasse und Bundesland sowie der Einzeltiercode. bera

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