Datenschutz Saunaclub unter Kamera-Überwachung

Saarbrücken · Die saarländischen Datenschützer geben in ihrem Tätigkeitsbericht 2015/16 Einblick in einen Fall mit nackten Tatsachen.

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Foto: SZ

Die Videoüberwachung im Saarland ist derzeit heiß diskutiert. In Saarbrücken sollen Johanniskirche und ab August der Vorplatz des Hauptbahnhofs durch die Kameras überwacht werden, so die Planungen zwischen Stadt und Innenministerium. Allerdings ist es nicht nur der Staat, der die Bürger überwachen lässt. Die saarländischen Datenschützer veröffentlichten ihren fast 300 Seiten starken 26. Tätigkeitsbericht für den Zeitraum 2015/2016. Und darin sind einige Beispiele zu finden, in denen Bürger sich auch gegenseitig bespitzeln.

Kurios ist dabei ein Fall aus einen saarländischen Saunaclub. Ein Mitarbeiter des Betriebes wandte sich an die Datenschützer. Er monierte die Videoüberwachung im Küchenbereich des Clubs. Die Datenschützer nahmen sich dem Hinweis mit einer unangekündigten Vor-Ort-Kontrolle an. So kam heraus, dass nicht nur der gesamte Küchenbereich unter ständiger Überwachung stand. „Das gesamte Anwesen, angefangen von den Parkplätzen, die gesamte Außenanlage über den Eingangsbereich, Buffet- und Barbereich, Durchgangs- und Ruhebereiche, sogar die Umkleiden wurden mit insgesamt 28 Kameras videografiert“, steht im Tätigkeitsbericht. Die Aufzeichnungen liefen im Büro des Betriebsleiters zusammen und seien auch gespeichert worden. „Als erste Maßnahme wurde auf unsere Veranlassung hin die Kamera in der Küche, mit der eine permanente Mitarbeiterüberwachung erfolgte, sowie die Kameras in den Umkleidebereichen aufgrund des besonders tiefen Eingriffs in die Intimsphäre der Betroffenen deaktiviert.“

Im Anschluss wurde dem Betreiber Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme eingeräumt. Dieser gab dem Bericht zu Folge an, Vandalismus im Innenbereich entgegenwirken zu wollen und das Benehmen der Kunden dahingehend zu beeinflussen, dass diese sich rechtskonform verhalten. Außerdem wolle er Missstände bei den Mitarbeitern in der Küche aufdecken und im Falle eines Einbruchs mit der Technik den Tätern auf die Spur kommen. Im Außenbereich wolle er mit den Kameras seine Mitarbeiterinnen vor Belästigungen und die Autos seiner Kunden schützen.

Für die Datenschützer waren diese Argumente jedoch kaum ausreichend. Mit Ausnahme der Rezeption sei die Überwachung in allen für Kunden zugänglichen Aufenthaltsbereichen des Clubs unzulässig. Auch wenn diese zuvor Eintritt bezahlt hätten, müssten die Bereiche als öffentlich betrachtet werden. „Hinsichtlich der öffentlich zugänglichen Aufenthaltsbereiche in dem Club konnte der Betreiber kein berechtigtes Interesse an einer Videoüberwachung darlegen, da es keine nachvollziehbaren Belege dafür gab, dass es zu den von ihm behaupteten Schadenshandlungen gekommen ist beziehungsweise solche zu erwarten waren“, so die Datenschützer und: „Gerade in einem solchen Club, in dem aufgrund des konkreten Betriebszwecks der Aufenthalt mit einer besonderen Sensibilität verbunden ist, greift eine Videoüberwachung besonders tief in das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen ein.“ Das Interesse der Kunden an einem unbeobachteten Aufenthalt überwiegt dem Bericht zu folge gegenüber dem Überwachungstätigkeit des Betreibers.

Bei den Mitarbeitern sei die Grundlage etwas anders zu betrachten. Zur Aufdeckung von Straftaten dürfte eine Videoüberwachung nur dann erfolgen, wenn der Arbeitgeber dokumentierte Anhaltspunkte für seinen Verdacht vorlegen kann. Nur eine präventive Überwachung ohne konkreten Grund genüge grundsätzlich nicht. Der Betreiber konnte lediglich Schäden an der Gebäudefassade, der Eingangstür und im Eingangsbereich an der Rezeption belegen, da er diese der Polizei gemeldet habe.

Erst nach Androhung von Zwangsgeldern habe der Unternehmer nachgegeben. Die Videoüberwachung im Innenbereich des Clubs sei daraufhin während der Öffnungszeiten eingestellt worden. Die Kameras an der Fassade dürften nun nur noch den Bereich von einem Meter zur Hauswand filmen und im Empfangsbereich musste die Linse so ausgerichtet werden, dass keine Mitarbeiter permanent überwacht werden könnten. Daneben muss nun ein Schild auf die Kameras hinweisen.

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