Marode Leerstände Schrottimmobilien, was bitte schön, ist das denn?

SAARLOUIS/DILLINGEN/LEBACH/Merzig · Das neue „Saarländische Wohnungsaufsichtsgesetz“ spielt kaum eine Rolle in den Städten der Landkreise Saarlouis und Merzig-Wadern.

 Das geplante Gesetz sieht unter anderem vor, dass die Heizung funktionieren muss.

Das geplante Gesetz sieht unter anderem vor, dass die Heizung funktionieren muss.

Foto: dpa/Ole Spata

Der Saarländische Landtag hat im August ein sogenanntes „Wohnungsaufsichtsgesetz“ verabschiedet. Darin werden Mindeststandards für Wohnungen wie eine funktionierende Heizung oder eine Toilette festgelegt. Auf Grundlage des Gesetzes können Kommunen gegen Vermieter vorgehen, die die Mindeststandards in ihren Immobilien nicht umsetzen. Bei Verstößen können Strafen bis zu 50 000 Euro verhängt oder Wohnungen für unbewohnbar erklärt werden. In Kraft ist das Gesetz aber noch nicht.