Nach dem Kauf eines älteren Hauses Wie ältere Gebäude energetisch saniert werden sollten

Kreis Saarlouis · Wer einen Altbau kauft, wird in die Pflicht genommen bei der Sanierung des Hauses. Denn der bundesweite Energieverbrauch geht zum großen Teil von bestehenden, unsanierten Wohngebäuden aus. Um die Bürger nicht zu überfordern, schreibt die Bundesregierung im Gebäudeenergiegesetz nur besonders wirtschaftliche Sanierungsmaßnahmen vor.

 Es lohnt sich alte Häuser nicht nur äußerlich, sondern auch energetisch zu sanieren, um Geld zu sparen.

Es lohnt sich alte Häuser nicht nur äußerlich, sondern auch energetisch zu sanieren, um Geld zu sparen.

Foto: BECKER&BREDEL/bub

Diese kommen bei Ein- oder Zweifamilienhäusern zur Geltung, wenn sie nach dem Jahr 2002 den Besitzer gewechselt haben, teilt die Verbraucherzentrale des Saarlandes mit.

Innerhalb von zwei Jahren muss demnach der neue Eigentümer des Gebäudes Heizkessel, die älter als 30 Jahre sind austauschen. Außerdem müssen zugängliche, ungedämmte Heizungs- und Warmwasserrohre gedämmt werden.

Auch die obersten Geschossdecken zu unbeheizten Dachräumen müssen die neuen Eigentümer nachträglich dämmen, wenn sie noch nicht den sogenannten Mindestwärmeschutz gemäß DIN 4108-2 aus dem Jahr 2013 aufweisen. Das ist so vorgeschrieben. Bei Holzbalkendecken genügt es, die Hohlräume mit Dämmstoff zu füllen. Die Dämmpflicht gilt für alle obersten Geschossdecken, unabhängig davon, ob sie zugänglich und begehbar sind oder nicht ‒ also zum Beispiel für Spitzböden, aber auch für nicht ausgebaute Aufenthalts- oder Trockenräume. Alternativ dazu können die neuen Eigenheimbesitzer das darüber liegende Dach dämmen.

Beratung zu allen Fragen der energetischen Gebäudesanierung bietet die Verbraucherzentrale an. Dank der Bundesförderung für Energieberatung der Verbraucherzentrale ist die Rückruf- und Video-Chat- sowie persönliche Beratung in den Niederlassungen im Saarland kostenfrei.

Anmeldung saarlandweit unter Tel. (06 81) 5 00 89 15 oder unter der kostenfreien bundesweiten Hotline (08 00) 8 09 80 24 00.

Mehr Informationen gibt es auch unter www.verbraucherzentrale-saarland.de und unter www.verbraucherzentrale-energieberatung.de. Kontaktaufnahme ist auch möglich per E-Mail unter Energieberatung@vz-saar.de. Im Landkreis Saarlouis finden die Beratungen mit dem Energieeffizienznetzwerk Saarlouis statt. Anmeldung zur Beratung in Dillingen, Saarlouis, Bous, Ensdorf und Wallerfangen: Tel. (06 81) 5 00 89 15; Überherrn, Rathaus: Tel. (0 68 36) 90 90. Zurzeit findet die Beratung noch nicht in allen Stützpunkten, sondern zum Teil als Rückruf- oder Video-Chat-Beratung statt.

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