Wenn Grenzgänger gekündigt werden

Saarlouis. Der Deutsche Gewerkschaftsbund Saar (DGB) und das luxemburgische Pendant (OGBL) laden am Mittwoch, 17. Juni, 18 Uhr, in Saarlouis zur Informationsveranstaltung für deutsche Grenzgänger in Luxemburg: "In Luxemburg gekündigt, was nun?" in das Theater am Ring in der Lothringer Straße ein

Saarlouis. Der Deutsche Gewerkschaftsbund Saar (DGB) und das luxemburgische Pendant (OGBL) laden am Mittwoch, 17. Juni, 18 Uhr, in Saarlouis zur Informationsveranstaltung für deutsche Grenzgänger in Luxemburg: "In Luxemburg gekündigt, was nun?" in das Theater am Ring in der Lothringer Straße ein. Gerade auf Grenzgänger übt unser Nachbar Luxemburg eine große Anziehungskraft aus. Das Großherzogtum lockt mit den höchsten Mindestlöhnen Europas (1682,76 Euro Brutto monatlich für nichtqualifizierte und 2019,31 Euro für qualifizierte Arbeitnehmer) und vorbildlichen Sozialleistungen. Familienleistungen wie der "Kinderbonus" werden sogar ins Ausland exportiert und kommen den Grenzpendlern ebenso wie den luxemburgischen Staatsangehörigen zu Gute. Dennoch treten besonders für deutsche Grenzgänger unerwartete Probleme auf, wenn das Arbeitsverhältnis vorzeitig aufgelöst wird. Obwohl sie oft über Jahre ununterbrochen in Luxemburg beschäftigt waren, beziehen sie nach dem Verlust des Arbeitsplatzes ihr Arbeitslosengeld im Wohnsitzland, also in Deutschland. Die Teilnahme ist kostenlos, um Anmeldung beim DGB Saar (saar@dgb.de ) oder beim OGBL (info@ogbl.lu ) wird gebeten. Info: Telefon (0151) 14 27 48 47. red Wegen der Veranstaltung findet die reguläre Grenzgänger-Beratung von DGB und OGBL im DGB-Büro in Saarlouis am 17. Juni nicht statt. Die nächste reguläre Sprechstunde im DGB-Büro Saarlouis (Karcherstraße 1a) ist dann am Mittwoch, 24. Juni. Das Büro ist immer mittwochs von 17 bis 21 Uhr unter Tel. (06831) 764 53 62 erreichbar.

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