Bürgermeisterwahl Wallerfangen verabschiedet Haushalt 2018

Wallerfangen · Der Gemeinderat Wallerfangen hat in seiner Sitzung Ende Oktober den Haushalt für das laufende Jahr 2018 einstimmig verabschiedet. Der eingereichte Haushaltsentwurf war vom Innenministerium nicht abgesegnet worden.

Stattdessen hatte die Finanzaufsicht an die Genehmigung des Haushalts Bedingungen geknüpft. Auflage war es, das zahlungsbezogene Defizit und bei den Investitionen die dafür veranschlagten Kredite zu senken. Diesen Auflagen sei man nun nachgekommen, erklärte der Hauptamtsleiter der Gemeinde, Volker Bauer.

Damit ergibt sich für den Haushalt im laufenden Jahr beim Ergebnishaushalt auf der Einnahmeseite eine Summe von rund 14,89 Millionen Euro und auf der Ausgabenseite rund 15,27 Millionen Euro. Das Defizit von 395 994 Euro wird aus den Rücklagen der Gemeinde ausgeglichen. Auch im Finanzhaushalt ergibt sich bei Einnahmen von rund 3,67 Millionen Euro und Ausgaben von rund 5,78 Millionen Euro ein Fehlbetrag von rund 2,11 Millionen Euro. Die Kredite werden überwiegend für den Kindergartenbau benötigt. Der Höchstbetrag für Kassenkredite wird auf neun Millionen Euro festgeschrieben. Aktuell habe die Gemeinde ungefähr fünf Millionen Euro an Kassenkrediten, ergänzte Bauer. 

Seitens der Kommunalaufsicht war der Gemeinde signalisiert worden, dass bei Erfüllung der Auflagen der Haushalt innerhalb von ein bis zwei Wochen genehmigt werden könne, meinte Bauer abschließend. Nachdem der Haushalt ohne weitere Diskussionen einstimmig verabschiedet wurde, schloss Bürgermeister Günter Zahn mit einem erleichterten „Endlich!“ den Tagesordnungspunkt.

Dass der Amtsinhaber Zahn sich bei den Bürgermeisterwahlen am 26. Mai 2019 nicht zur Wiederwahl stellen wird, ist nun amtlich. Das geht aus der Ausschreibung für das Amt des Bürgermeisters hervor, die der Gemeinderat einstimmig beschlossen hat. Bewerbungen mit allen Unterlagen sind bis spätestens 21. März 2019, 18 Uhr, beim Gemeindewahlleiter einzureichen. Wahlvorschläge von Parteien oder Wählergruppen, die im Gemeinderat oder im Landtag des Saarlandes nicht vertreten sind, brauchen die Unterstützung von mindestens 81 wahlberechtigten Bürgern, ebenso Einzelbewerber.

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