Krippenbau Gemeinde hält Krippen-Gutachten für lückenhaft

Wallerfangen · Gemeinde Wallerfangen hat noch Klärungsbedarf zum gerichtlich bestellten Gutachten über die Schäden in der Krippe.

Bereits Anfang Januar ist der Gemeinde Wallerfangen das gerichtlich bestellte Gutachten zum Krippenneubau auf der Adolphshöhe in Wallerfangen zugegangen. Das 2014 eröffnete Gebäude musste wegen massiver Schadstoffbelastung nach kurzer Zeit wieder geschlossen werden und steht seitdem leer.

Mit dem Architekten der Krippe führt die Gemeinde inzwischen einen Gerichtsstreit und fordert Schadensersatz.

In der jüngsten Gemeinderatssitzung wollte Stephan Molitor, CDU, von der Verwaltung wissen, zu welchem Schluss das umfangreiche Gutachten nun gelange und ob dieser Schriftsatz, der den Ratsfraktionen zur Verfügung gestellt wurde, auch noch komplett veröffentlicht werden soll.

Bürgermeister Günter Zahn verneinte letzteres; der Ausschuss des Gemeinderates müsse sich zuerst damit befassen.

Zahn machte zunächst darauf aufmerksam, dass der gerichtlich bestellte Gutachter bereits im Juli vergangenen Jahres vor Ort war und trotz Zusage sein Gutachten erst nach zweimaliger Aufforderung geliefert habe. An dieser Verzögerung sei die Gemeindeverwaltung also unschuldig.

„Zwei Täter“ habe der Gutachter identifiziert, erläuterte Zahn zum Inhalt des etwa 100-seitigen Schriftwerkes: Zum einen die fehlende Lüftung, die der Architekt hätte einbauen müssen, um eine Belastung der Raumluft zu vermeiden; zum anderen eine minderwertige Qualität der zahlreich verbauten OSB-Platten in der Holz-Kita. Insgesamt habe sich der Gutachter aber „bedeckt gehalten“, fügte Zahn hinzu.

Der Wallerfanger Bauamtsleiter Thorsten Biehl erläuterte dazu, das Gutachten sei aus Sicht der Gemeinde „lückenhaft und nicht ganz eindeutig“. Die Verwaltung habe einen weiteren Termin beim Landgericht angefragt, um dem Gutachter Fragen zu dem Werk stellen zu können.

Die Gemeinde hatte bereits Ende 2015 ein eigenes Gutachten in Auftrag gegeben, das allerdings im Beweissicherungsverfahren des Landgerichtes nicht berücksichtigt wird. Erstellt hat es ein vereidigter und zertifizierter Sachverständiger für Geruchsbelästigung aus Frankfurt.

Dieser kam zu dem Schluss, dass die Krippe durch eine komplette Sanierung wieder nutzbar würde. Der Gutachter empfahl, alle innenliegenden Böden und Decken zu entfernen.

Zwar seien die OSB-Platten selbst als Baustoff schadstoffgeprüft, aber die Menge, die verbaut worden war, und auch die Verbauungsart bedinge die hohe Konzentration an Schadstoffen, hieß es damals. Doch selbst nach der kompletten Entkernung der Krippe wurden im Januar 2017 noch erhöhte Schadstoffe in den Räumen gemessen.

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