Wadgassen darf Graue Tonnen vorerst nicht selbst sortieren lassen

Wadgassen · Die Gemeinde Wadgassen darf vorerst keinen Restmüll einsammeln, sortieren und als Brennmaterial verkaufen lassen. Wadgassen hatte eine solche Sortierung des Mülls aus der Grauen Tonne ausgeschrieben. Der Entsorgungsverband Saar (EVS) sieht darin einen Verstoß gegen das saarländische EVS-Gesetz. Der EVS beansprucht den ganzen Restmüll (den er nach Gewicht abrechnet), nicht bloß den gar nicht mehr verwertbaren Rest. Die Kommunalaufsicht teilt diese Auffassung, wie Wadgassens Bürgermeister Sebastian Greiber auf Anfrage bestätigte. Er leitet das Recht zum Sortieren des Restmülls ab aus dem Kreislaufwirtschaftsgesetz, einem Bundesgesetz. Es gebe der energetischen Verwertung von Müll den Vorrang vor bloßer Entsorgung. Das EVS-Gesetz habe diese Leitlinie jedoch nicht aufgenommen. Und: Wenn der EVS nach Sortierung des Restmülls nur noch den gar nicht mehr verwertbaren Rest abfahre, spare Wadgassen rund 240 000 Euro im Jahr. Über diesen Streit muss nun das Verwaltungsgericht entscheiden.

Meinung:

Kollision mit dem Fortschritt

Von SZ-RedakteurJohannes Werres

Angenommen, die Wadgasser Absicht, dem EVS nicht weiter den gesamten Restmüll zu verkaufen, wäre rechtlich zulässig. Dann drohte dem EVS ein Riesenverlust. Denn andere Kommunen würden rasch nachziehen, weil auch sie - zumal mit ökologisch gutem Gewissen - sparen wollen. Der Verlust für den EVS wäre letztlich die Konsequenz aus einem veränderten Müll-Bewusstsein, das seinen Niederschlag in einem Bundesgesetz gefunden hat, dem Kreislaufwirtschaftsgesetz. Dieser Fortschritt würde mit einem eingefahrenen EVS-Geschäftsmodell kollidieren: so viel Restmüll wie möglich abzufahren. Über diesen Konflikt soll ein Gericht entscheiden - das wird spannend.

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