Sorgen wegen der Pflege? Einfach mal fragen gehen

Saarlouis. Muss die Schwiegertochter für die Schwiegermutter zahlen, wenn die Kosten fürs Pflegeheim die Rente übersteigen? Wo müssen welche Anträge eingereicht werden? Ab wann hat es Sinn, die Wohnung altersgerecht umzubauen? Welche Pflegedienste oder -heime würden passen?In fast allen Familien stellen sich solche Fragen. Jeder weiß nur Ungefähres

Saarlouis. Muss die Schwiegertochter für die Schwiegermutter zahlen, wenn die Kosten fürs Pflegeheim die Rente übersteigen? Wo müssen welche Anträge eingereicht werden? Ab wann hat es Sinn, die Wohnung altersgerecht umzubauen? Welche Pflegedienste oder -heime würden passen?In fast allen Familien stellen sich solche Fragen. Jeder weiß nur Ungefähres. Dabei lassen sich die Fragen schnell und eindeutig klären. Kostenlos und von Staats wegen: im Pflegestützpunkt. Doch den kennen längst nicht alle Familien.

Der Pflegestützpunkt des Landkreises Saarlouis hat vor zwei Jahren eröffnet. Solche Einrichtungen gibt es bundesweit. Sie sind gesetzlich vorgeschrieben. Kreis, Land sowie Kranken- und Pflegekassen dritteln sich die Kosten.

In Saarlouis arbeitet ein Team mit Geschäftsführer Daniel Daub, zwei Diplom-Sozialarbeiterinnen, vier examinierte Krankenschwestern, einer Sozial-Versicherungsfachwirtin und einer Verwaltungskraft. Alle Beraterinnen haben sich ein Jahr intensiv weitergebildet. Sie geben im Stützpunkt selbst Auskunft. Sie bieten außerdem alle zwei Wochen Gespräche in den Rathäusern von Lebach, Schmelz, Schwalbach, Rehlingen-Siersburg und Wadgassen an. Die Termine stehen in den Amtsblättern. Und sie kommen bei Bedarf auch nach Hause. "Viele Fragen sind mit einem Termin erledigt, andere brauchen sehr lange Begleitung", sagt Beraterin Tanja Sieger.

"Das Ziel", sagt die Sozialdezernentin des Kreises, Susanne Schwarz, "ist vor allem, pflegebedürftigen Menschen - nicht nur alten - ein gut versorgtes Leben zuhause zu ermöglichen." Die Beraterinnen gehen aber auch in Krankenhäuser und Heime.

Bei speziellen Fachfragen kooperiert der Pflegestützpunkt mit dem Demenzverein Saarlouis, dem Jugendamt und der Betreuungsbehörde.

Als Service bietet der Pflegestützpunkt an, alle Anträge zur Pflege zentral auszufüllen und zu stellen. "Dann muss man", sagt Sieger, "nicht von Stelle zu Stelle laufen." Muss also die Schwiegertochter für die Pflege der Schwiegermutter aufkommen? Die Antwort ist kompliziert. Nein, lautet sie erstmal. Was aber dem Sohn abverlangt werden kann, richtet sich nach dessen Familieneinkommen - da zählen die Vermögensverhältnisse der Schwiegertochter mit.

Genauer werden es die Beraterinnen des Stützpunktes in einer neuen SZ-Serie erklären.

psp-saar.net

Auf einen Blick

Kontakt: Pflegestützpunkt des Kreises, Lothringer Straße 9, Saarlouis; Tel. (0 68 31) 12 06 30; saarlouis@psp-saar.net. Montag bis Donnerstag 9 bis 12 Uhr, 13.30 bis 15.30 Uhr; Freitag 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr. we

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