Den Restmüll noch mal sortieren?

Wadgassen · Eine kleine Änderung der Satzung des Wadgasser Entsorgungsbetriebes sorgt für Diskussion im Rat. Geht es nur um Sperrmüll, oder hat die Gemeinde etwas vor mit dem Restmüll? Das interessiert auch andere Kommunen.

Die Müllabfuhr ist schon immer ein strittiges Thema gewesen in Wadgassen , und jetzt ist sie es wieder. Die Gemeinde ist 2013 aus dem System des Entsorgungsverbandes Saar (EVS) ausgetreten und organisiert die Abfuhr selbst. Zum 1. Juli sind neue Verträge mit Anbietern fällig. Die europaweite Ausschreibung ist abgeschlossen, aber die Vergabe stockt.

Kein Problem ist die Ausschreibung für das Abholen der grauen Restmüll-Tonne. Kein Problem das Abholen des Biomülls. Seit Dienstagabend ist auch der Sperrmüll kein Problem mehr. Denn dazu ließ Bürgermeister Sebastian Greiber die Satzung des Wadgasser Entsorgungsbetriebes ändern. Nur aus diesem Grund, sagte er im Rat. Nach der alten Satzung wäre das nicht möglich gewesen. In der Sitzung brachte CDU-Ratsmitglied Thomas Seilner aber Greiber und viele Ratskollegen mit der Frage in Wallung: Stimmt die Satzungsänderung mit Landesrecht überein? Greiber: "Die Änderung ist fast wörtlich aus dem Kreislaufwirtschaftsgesetz übernommen. Das ist übergeordnetes Bundesrecht." Seilner insistierte und kassierte Mahnrufe von Greiber, weil Seilner drauf und dran sei, aus nichtöffentlicher Sitzung zu zitieren, verbotenerweise.

Seilner spielte auf einen anderen Hintergrund der Satzungsänderung an, von dem aber in der Sitzung gar nicht geredet werden sollte. Greiber leitet aus dem Kreislaufwirtschaftsgesetz auch ab, dass die Gemeinde den Restmüll der grauen Tonnen sortieren lassen und den als Energieträger verwertbaren Teil verkaufen kann.

Dann blieben, so Greiber, nur noch 30 Prozent des Restmülls übrig. Der gehe dann an den EVS zur Verbrennung. Das spare der Gemeinde sehr viel Geld, das dem EVS entgehen würde.

Der Auftrag zum Sortieren und Verwerten des Restmülls steht ebenfalls in der Ausschreibung. Ob dieser Teil der Ausschreibung rechtmäßig ist oder nicht, das ist derzeit Gegenstand einer Auseinandersetzung, bislang in nichtöffentlicher Sitzung.

Das Beispiel könnte in anderen Kommunen Schule machen

Der EVS zum Beispiel muss ein massives Interesse daran haben. Denn falls die Verwertung von 70 Prozent des Restmülls auch nach der saarländischen Gesetzeslage zulässig ist, und falls das logistisch in Wadgassen klappt, wäre das attraktiv auch für andere Kommunen.

Das hatte Seilner im Hinterkopf, als er nach der Vereinbarkeit mit den Landesgesetzen fragte. Angesichts der vermuteten finanziellen Vorteile des gemeindlichen Sortierens auch für die Bürger erregten seine Fragen den Unmut vieler Ratsmitglieder. SPD-Fraktionschef Jürgen Fäh: "Welche Interessen vertreten Sie? Hier gibt es doch ein großes Sparpotential."

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