Bergamt prüft weiteren Kiesabbau

Saarlouis. Mit dem so genannten Scoping-Verfahren hat die Kiesfirma August Hector (Sitz Dillingen) das Genehmigungverfahren für 56 Hektar weitere Abbaufläche für Sand und Kies in Lisdorf eröffnet. Die geplante Kiesgrube ist grob doppelt so groß wie die jetzige. Auf einer Fläche 56 Mal so groß wie der Große Markt in Saarlouis sollen Kies und Quarzsand abgebaut werden

Saarlouis. Mit dem so genannten Scoping-Verfahren hat die Kiesfirma August Hector (Sitz Dillingen) das Genehmigungverfahren für 56 Hektar weitere Abbaufläche für Sand und Kies in Lisdorf eröffnet. Die geplante Kiesgrube ist grob doppelt so groß wie die jetzige. Auf einer Fläche 56 Mal so groß wie der Große Markt in Saarlouis sollen Kies und Quarzsand abgebaut werden. Das Genehmigungsverfahren liegt beim Oberbergamt. Denn Sand mit mehr als 80 Prozent Quarzanteil zählt zu den Bodenschätzen. Beim Scoping sammeln die Betroffenen alles, was für die folgende Umweltvertäglichkeitsprüfung eine Rolle spielen könnte. Gut möglich, dass das angrenzende Wadgassen ein Dauerproblem loswerden könnte. Die Lkw fahren über eine Wadgasser Straße zur jetzigen Grube. Das sei seinerzeit an der Gemeinde vorbei genehmigt worden, klagt schon lange Bürgermeister Harald Braun. Außerdem mündet die Piste sehr unglücklich gleich hinter der Autobahnabfahrt auf die Straße. Jetzt könnte die Sandgrube eine andere Zufahrt bekommen. Denkbar wäre eine Anbindung über das künftige Gewerbegebiet auf dem Lisdorfer Berg auf die B 269 neu. Die Zufahrt ist in den Scoping-Unterlagen ebenso angesprochen wie die Frage, ob sich die geplante Kiesgrube auf die Wassereinzugsgebiete für Wadgassen auswirken.Die jetzige Planung geht laut Unterlagen von etwa 19 Hektar mehr Fläche als bisher geplant aus. Das zusätzliche Gelände reicht bis an den Weg, der oben auf dem Lisdorfer Berg zur Grünschnitt-Deponie führt. Das würde das geplante Gewerbegebiet auf dem Berg um neun Hektar, fast zehn Prozent, reduzieren, sagte gestern der Saarlouiser Stadtplaner Jürgen Baus auf Anfrage. Deswegen brauche es ein so genanntes Zielabweichungsverfahren.

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