Kreisumlage In Sachen Überherrn gegen den Landkreis Saarlouis

Saarlouis · Ein Urteil im Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht des Saarlandes zur Kreisumlage ist noch nicht ergangen. In zwei Wochen dürfte klar sein, ob Überherrn oder der Landkreis gewinnt.

 Überherrns neue Bürgermeisterin Anne Yliniva-Hoffmann hat von Bernd Gillo das Amt übernommen – und den Rechtsstreit mit dem Landkreis zur Kreisumlage geerbt.

Überherrns neue Bürgermeisterin Anne Yliniva-Hoffmann hat von Bernd Gillo das Amt übernommen – und den Rechtsstreit mit dem Landkreis zur Kreisumlage geerbt.

Foto: Alexandra Broeren

Vor dem Oberverwaltungsgericht Saarlouis (OVG) ist am Dienstag ein Streit zwischen Überherrn und Landkreis Saarlouis in die zweite Instanz gegangen. Die Gemeinde sagt, die vom Landkreis erhobene Kreisumlage 2015 und 2016 war zu hoch, die prekäre Finanzlage von Überherrn sei nicht berücksichtigt worden und das Verfahren nicht transparent gewesen. Das Verwaltungsgericht des Saarlandes hatte Überherrn in erster Instanz recht gegeben. Dagegen legte der Kreis Berufung ein.

Vorsitzender Richter ist jetzt OVG-Präsident Michael Bitz. Der möchte auf den Vortrag von 40 Seiten Tatbestand verzichten, die Verfahrensbeteiligten stimmen zu. Es sind für den Landkreis Anwalt Stefan Typser und Landrat Patrik Lauer sowie für Überherrn Anwalt Professor Holger Kröninger und Bürgermeisterin Anne Yliniva-Hoffmann.

Was sind die Kernfragen? Die Materie ist höchst kompliziert, auch weil es nicht nur zahllose, sondern sich teilweise widersprechende Urteile bis hin zum Bundesverwaltungsgericht gibt. Bitz deutet an, dass das Gericht erstens die Frage klären muss, ob es ein „Existenzminimum“ für Gemeinden gibt – wenn ja, dürfte der Kreis mit der Umlage nicht verursacht haben, dass Überherrn darunter wäre. Zweitens hielt Bitz für wichtig zu klären, ob der Landkreis, „um es auf saarländisch zu sagen, gehaust“ habe. Sprich: Wenn im Kreishaushalt unnötig viel ausgegeben wird, dürften sich umlagepflichtige Städte und Gemeinden wohl zu Recht beschweren.

Einen Vergleich, nach dem Kröninger zwischenzeitlich mal fragt, gibt es nicht. Überherrn zum Beispiel 500 000 Euro zu zahlen (etwa die Hälfte der strittigen rund einen Million), kommt für den Landkreis nicht infrage; das wäre den anderen zwölf Kommunen wohl kaum zu vermitteln. Beweisanträge, die Kröninger später stellt, um Gutachter beizuziehen, lässt das Gericht nicht zu.

In zwei Wochen wird es den Tenor der Entscheidung geben. Beide Seiten wollten keine Prognose abgeben, wie der wohl ausfallen wird.

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