Sanierungsempfehlungen im Energieausweis Zuerst Beratung, dann Modernisierung

Kreis Saarlouis · Thema Energieausweis: Experten der Verbraucherzentrale erläutern die Empfehlungen und geben viele Hinweise.

 Seit dem Jahr 2009 ist der Energieausweis bei allen Wohngebäuden in Deutschland Pflicht.

Seit dem Jahr 2009 ist der Energieausweis bei allen Wohngebäuden in Deutschland Pflicht.

Foto: dpa-tmn/Christophe Gateau

Wird ein Haus oder eine Wohnung vermietet oder verkauft, muss der Eigentümer einen Energieausweis vorlegen können, teilt die Verbraucherzentrale mit. Die Energieausweise enthalten auf Seite 5 Empfehlungen zur Modernisierung des Gebäudes. Sie weisen auch auf kostengünstige Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz hin, ersetzen jedoch keine Energieberatung. Darauf weist die Verbraucherzentrale hin. Weiter heißt es: „Es sind lediglich Hinweise, wie sich der bauliche Wärmeschutz und die Heizungsanlage optimieren und erneuerbare Energien nutzen lassen.“

Der Ausweisaussteller gibt zu den einzelnen Empfehlungen auch an, ob diese sinnvollerweise als Einzelmaßnahmen oder in Zusammenhang mit größeren Modernisierungen durchgeführt werden sollten. Zusätzlich kann er noch die geschätzten Amortisationszeiten und die Kosten pro gesparter Kilowattstunde Energie nennen. Diese Angaben sind allerdings nicht verpflichtend.

Speziell Eigenheimbesitzer, die auch selbst im Gebäude wohnen und zusätzlich Wohnungen vermietet haben, werden durch die Empfehlungen angeregt, über eine Modernisierung ihres Gebäudes nachzudenken. Allerdings verändern sich die Rahmenbedingungen im Laufe der Jahre, so dass die Empfehlungen möglicherweise schon veraltet sind, wenn die Renovierung beginnt.

Vor einer Modernisierung sollten die Eigenheimbesitzer den Rat eines Experten bei der Verbraucherzentrale in Anspruch nehmen, sagt Reinhard Schneeweiß, Architekt und Energieberater der Verbraucherzentrale. Dieser erläutert die Empfehlungen und gibt Hinweise, worauf bei Wärmedämmung und Heizungsoptimierung besonders geachtet werden soll. Zudem erhält der Verbraucher Hinweise auf mögliche Förderungen.

Telefonische Auskünfte zum Thema Energieausweis gibt es unter der bundesweiten Hotline (08 00) 8 09 80 24 00 kostenfrei. Weitere Infos unter https://www.verbraucherzentrale-saarland.de. Eine Terminvereinbarung zur persönlichen Beratung in einem der 18 Büros im Saarland ist ebenfalls unter der kostenfreien Nummer möglich.

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