Fahndungserfolg Überherrn: Mann (48) hortet Waffen sogar im Nachttischschrank

Überherrn · Er wollte sich weitere Waffen in China besorgen. Dadurch flog er bei den Zollfahndern auf.

 Ermittler des Frankfurter Zollfahndungsamtes entdeckten in Überherrn ein illegales Waffenlager. Dazu gehört auch dieser geladene Revolver im Nachttischschrank.

Ermittler des Frankfurter Zollfahndungsamtes entdeckten in Überherrn ein illegales Waffenlager. Dazu gehört auch dieser geladene Revolver im Nachttischschrank.

Foto: Zollfahndungsamt Frankfurt/Main

Ein illegales Waffenarsenal haben Fahnder der Zolldienststelle aus Kaiserslautern bei einem Mann in Überherrn ausgehoben. Nach Angaben des Pressesprechers Hans-Jürgen Schmidt beim Zollfahndungsamt in Frankfurt/Main lagerten bei dem 48-Jährigen 16 Schusswaffen, vier Schalldämpfer, zwei Messer sowie weitere 20 Waffenteile, die er hätte nicht besitzen dürfen. Die Ermittler entdeckten bei der Durchsuchung sogar einen geladenen Revolver in seiner Nachttischschublade. Auch für dessen Besitz hatte er keine Erlaubnis, ergänzt Schmidt.

Im Internet aufgeflogen

Seine Kollegen waren auf den Waffennarr aufmerksam geworden, weil er erneut versuchte, illegal an Waffen heranzukommen. So soll er im Internet nach Lieferanten in China Ausschau gehalten haben. Das war dann auch Grund genug, bei der Saarbrücker Staatsanwaltschaft einen Durchsuchungsbeschluss zu beantragen.

Sportschütze droht Entzug des Waffenscheins

Dabei entdeckten die Beamten neben dem unerlaubten Waffenlager auch fünf Waffen samt Munition, die der Sportschütze durchaus besitzen durfte. Wegen des illegalen Besitzes wird er aber voraussichtlich seine Waffenbesitzkarte einbüßen, schreibt Schmidt in einer Mitteilung.

Gutachter am Werk

Neben dem schussbereiten Revolver mit Munition neben dem Bett sollen die übrigen 15 Schusswaffen rein zur Dekoration gedient haben. Ob sie dennoch gefährlich werden können, weil schussbereit, soll ein Gutachter herausfinden. Bislang war der mutmaßliche Täter wegen ähnlicher Delikte nicht aufgefallen.

Auf freiem Fuß

Wie erst am Donnerstag (25. Oktober) bekannt wurde, hatten Fahnder bereits am 11. Oktober die Wohnung den Beschuldigten durchsucht. Der Überherrner musste nicht in Untersuchungshaft, ist auf freiem Fuß.

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