Wie versichere ich mein Haus?

Dillingen. Wer welche Versicherung abschließen muss, weiß Eva-Maria Loch von der Verbraucherzentrale in Saarbrücken: "Es gibt die Gebäudeschutzversicherung, die alles schützt, was fest mit dem Gebäude verbunden ist. Und es gibt die Hausratversicherung, die alle beweglichen Dinge im Haus versichert." Vermieter sollten ihr Eigentum mit einer Gebäudeschutzversicherung absichern

Dillingen. Wer welche Versicherung abschließen muss, weiß Eva-Maria Loch von der Verbraucherzentrale in Saarbrücken: "Es gibt die Gebäudeschutzversicherung, die alles schützt, was fest mit dem Gebäude verbunden ist. Und es gibt die Hausratversicherung, die alle beweglichen Dinge im Haus versichert." Vermieter sollten ihr Eigentum mit einer Gebäudeschutzversicherung absichern. Mieter brauchen lediglich eine Hausratsversicherung. Berechnet werde die Hausratversicherung nach der Quadratmeterzahl. Hierbei gilt: Jeder Quadratmeter wird mal 0,65 gerechnet. Auch bei der Gebäudeschutzversicherung ist eine Berechnung nach Quadratmeterzahl möglich. Eine einfachere Lösung ist nach Angaben von Heike Linsler von der Verbraucherzentrale in Dillingen der Wertermittlungsbogen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft. Linsler: "Wenn der Bogen richtig ausgefüllt ist, wird der Schaden eigentlich immer ersetzt." Fast immer. Generell ist der Versicherungsnehmer nach Angaben der Verbraucherzentrale bei Feuer, Einbruch, Sturm und Leitungswasser abgesichert. Stephan Schweda, vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, schränkt ein: "Bei Brandstiftung zahlt die Versicherung nur, wenn gegen den Versicherungsnehmer kein Verdacht besteht, selber den Brand gelegt zu haben." Dabei könne die Versicherung mit Zahlungen so lange warten, bis die Ermittlungen geklärt haben, dass der Versicherungsnehmer nicht der Brandstifter ist.Und noch etwas gilt es zu bedenken. "Er ist wichtig, dass man nicht unterversichert ist", bemerkt Heike Linsler. Sie rechnet vor: Wenn ein Haus 100 000 Euro wert, aber nur für 50 000 versichert ist, wird der Eigentümer nur anteilig entschädigt. Betrüge der Schaden an dem Beispielhaus etwa 50 000 Euro, bekäme der Eigentümer demnach 25 000 Euro ersetzt.

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