Kreisumlage Saarlouis Landkreis gewinnt den Familienstreit

Kreis Saarlouis/Überherrn · Das Oberverwaltungsgericht hat Klagen der Gemeinde Überherrn gegen die Kreisumlage abgewiesen.

 Hier im Landratsamt in Saarlouis wird aufgeatmet: Der Landkreis hat vor dem Oberverwaltungsgericht in Sachen Kreisumlage gegen die Gemeinde Überherrn gewonnen.

Hier im Landratsamt in Saarlouis wird aufgeatmet: Der Landkreis hat vor dem Oberverwaltungsgericht in Sachen Kreisumlage gegen die Gemeinde Überherrn gewonnen.

Foto: Hoen

Das Verwaltungsgericht des Saarlandes in Saarlouis hatte einer Klage der Gemeinde Überherrn gegen den Landkreis Saarlouis recht gegeben. Es war der Auffassung der Gemeinde gefolgt, dass der Kreis für die Jahre 2015 und 2016 die Kreisumlage nicht so hätte festlegen dürfen, wie geschehen. Dagegen hat der Landkreis Berufung eingelegt. Das Oberverwaltungsgericht des Landes (OVG), ebenfalls in Saarlouis, hat, wie bereits kurz berichtet, jetzt entschieden: Das Verwaltungsgericht lag falsch, der Landkreis hat keinen Fehler bei der Festlegung der Kreisumlage gemacht, und die Klage der Gemeinde wird abgewiesen.