Corona-Pandemie Rehberg klagt gegen die Verordnung

Bous · Weil Computershop-Besitzer Timo Rehberg es ungerecht findet, dass er sein Geschäft nicht aufmachen darf, hat er nun gegen das Saarland geklagt. Die Sache ist noch nicht entschieden.

Weil er die aktuelle Corona-Verordnung unfair und rechtswidrig findet, hat der Bouser Fachhändler Timo Rehberg nun gegen das Saarland geklagt.   Archivfoto:     Jörg Laux

Weil er die aktuelle Corona-Verordnung unfair und rechtswidrig findet, hat der Bouser Fachhändler Timo Rehberg nun gegen das Saarland geklagt. Archivfoto: Jörg Laux

Foto: lx/Jörg O. Laux

Timo Rehberg ist stinksauer. Er führt in Bous einen Computershop und versteht – schon seit längerem – die Welt nicht mehr. „Ich darf mein Geschäft nicht aufmachen – ohne Grund. Das Infektionsschutzgesetz verbietet mir das, obwohl ein ausreichendes Hygienekonzept vorliegt“, sagt der Ladenbesitzer. Die neue Regelung, nach der Kunden nach vorheriger telefonischer Anmeldung das Geschäft besuchen dürften, Neudeutsch Call & Meet, verbessere seine Auftragslage nicht. „Der Einzelhandel lebt von Laufkunden“, ist Rehberg überzeugt. „Seit dem ersten Corona-Lockdown befindet sich mein Geschäft permanent in den Miesen. Der Staat muss hierfür haften, da die Schließung rechtswidrig ist.“

Trotz bisherigem Call & Collect, also der telefonischen Bestellung mit anschließender Abholung vor Ort, habe er über 70 Prozent Umsatzeinbußen, während große Supermärkte teilweise dasselbe Angebot weiterhin aufrechterhalten dürften. „Die verkaufen da sogar komplette Laptops“, beklagt Rehberg. Dies sei gegenüber dem Einzelhandel unverhältnismäßig und nicht nachvollziehbar.

Die Verkaufsfläche sei ausreichend groß, dass selbst bei drei anwesenden Personen, das sei der Durchschnitt pro Stunde der letzten Jahre, immer noch jeweils zehn Meter Abstand zwischen den einzelnen bestehe. Außerdem führe auch er „Waren des täglichen Bedarfs“, sagt Rehberg weiter. „Was macht man denn beim Homeoffice oder Homeschooling, wenn zum Beispiel die Druckerpatronen leer sind?“ Seien das heutzutage nicht auch „Waren des täglichen Bedarfs“? Dazu komme, dass er bis jetzt keine Auszahlung aus den Fördermitteln seit dem zweiten Lockdown erhalten habe, trotz Berufsuntersagung.

Er hat deshalb den Entschluss gefasst, gegen das Land, vertreten durch Ministerpräsidenten Tobias Hans, zu klagen. Und er hofft, dass er damit auch andere Einzelhändler inspirieren kann, es ihm gleichzutun.

Durch seinen Anwalt hat er mit Datum vom 21. und 22. Februar einen Normenkontrollantrag und einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung beim Oberverwaltungsgericht in Saarlouis gestellt. Beide Anträge beziehen sich darauf, die in Artikel 2, Paragraf 7, Absatz 3 der Verordnung zur Bekämpfung der Coronapandemie (VO-CP), in der Fassung der Verordnung zur Änderung infektionsrechtlicher Verordnungen zur Bekämpfung der Coronapandemie vom 18. Februar 2021 enthaltene Bestimmung für unwirksam zu erklären. Im besagten Absatz heißt es unter anderem: „Untersagt ist die Öffnung von Ladengeschäften des Einzelhandels sowie die Öffnung von Ladenlokalen, deren Betreten zur Entgegennahme einer Dienst- oder Werkleistung erforderlich ist. (. . .) Mischsortimente in SB-Warenhäusern oder Vollsortimentgeschäften sowie in Discountern und Supermärkten und sonstigen Ladengeschäften dürfen verkauft werden, wenn der erlaubte Sortimentsteil im gesamten Warenangebot wesentlich überwiegt (Schwerpunktprinzip).“

Vom Oberverwaltungsgericht erhielt er erst jetzt mit Datum vom 1. März eine Antwort, die ihn und seinen Anwalt irritierte: „ . . . im Hinblick auf die ab heute geltenden Änderungen (. . .) der Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie (VO-CP), wonach Ladengeschäfte des Einzelhandels oder Ladenlokale, deren Betreten zur Entgegennahme einer Dienst- und Werkleistung erforderlich ist, öffnen dürfen, wenn nach vorheriger Vereinbarung Einzeltermine vergeben werden, wird angefragt, ob das Verfahren für erledigt erklärt wird.“

Nein, für Timo Rehberg ist klar, dass nichts erledigt ist: „Wir wollen ein Urteil haben und ziehen nichts zurück.“ Hoffnung macht ihm dabei, dass inzwischen auch größere Unternehmen der Branche wie zum Beispiel der Mediamarkt gegen die Verordnung geklagt haben (die SZ berichtete). „Je mehr, desto besser“, sagt Rehberg, der selbst gespannt ist, wie es ausgeht. „Ich bin aber guter Dinge!“

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