Stadtplanung Rat verfügt jetzt Veränderungssperre

Saarlouis · Es hat sie alle schon heftig erzürnt, die Stadtväter und -mütter in Saarlouis: Wie ein in Saarlouis sehr reger Investor beim Bau eines großen Gebäudes ignorierte, was genehmigt war. Jetzt soll es einen Bebauungsplan geben und eine neue Baugenehmigung.

 Für diesen Neubau muss der Investor eine neue Baugenehmigung beantragen.

Für diesen Neubau muss der Investor eine neue Baugenehmigung beantragen.

Foto: C.Müller

Die Stadt Saarlouis erlässt für den Bereich Lothringer Straße eine Veränderungssperre und stellt einen Bebauungsplan auf. Damit ruht beim zwischenzeitlich gestoppten Neubau eines großen Wohn- und Geschäftsgebäudes weiterhin die Arbeit. Der Stadtrat gab am Donnerstagabend einstimmig grünes Licht für das Vorgehen. Zuvor war seitens der Unteren Bauaufsicht, der Stadtverwaltung und des Stadtrates bemängelt worden, dass das Gebäude etwa einen Meter höher gezogen wurde als genehmigt.

Im Rat herrschte durch die Bank Unmut über die Abweichung von der Genehmigung. Man wolle nun „klare Kante“ zeigen, dass Vorschriften einzuhalten sind, sagte CDU-Fraktionschef Raphael Schäfer. Der Rat müsse „verstärkt darauf achten, was passiert in dieser Stadt“, erklärte SPD-Ratsmitglied Peter Engstler. Als weiteres Beispiel nannte er die frühere DRK-Rettungswache nicht weit von der Lothringer Straße entfernt. Dort sei nach Verkauf nicht viel passiert. Die Frage sei, ob der Bau nicht so weit runterkomme, dass er dann doch gegen den Willen des Rates abgerissen werde. „Da muss man genau hinschauen.“

FDP-Ratsmitglied Wolfgang Krichel verlangte, dass in der Lothringer Straße „ein Rückbau zu erfolgen“ habe. Auf die Frage von Altomaro Locurcio (FWG) legte die Stadtverwaltung dar, dass auf dieser Baustelle zunächst nicht weitergebaut werden dürfe. Es brauche nun eine neue Baugenehmigung, die auch durch den Ausschuss für Bauen und Stadtplanung laufen müsse.

Basis des Vorganges ist, dass es für die Innenstadt von Saarlouis kaum Bebauungspläne gibt, bislang auch für den Bereich Lothringer Straße nicht. Einerseits. Andererseits unterscheiden sich die Gebäude in diesen Bereichen, Quartiere genannt, stark in Größe und Höhe. Ob ein Neubau genehmigt wird, hängt wesentlich davon ab, ob sich die Höhe in den vorhandenen Bestand einfügt. Das regelt der Paragraph 34 des Baugesetzbuches. Doch: einfügt in welche Gebäudehöhen? Da gibt es regelmäßig juristischen Streit. So kommt es, dass auch größere Gebäude in Ensembles mit kleineren genehmigt werden müssen. Das kann, schreibt die Stadtverwaltung, „das Erscheinungsbild verschiedener Quartiere völlig verändern“. Auch wenn die Stadt das nicht will. Darum folgt sie seit diesem Jahr einer Studie, die 34 Quartiere ausweist, die dringend Bebauungspläne brauchen, in denen diese Fragen geregelt werden. Die Lothringer Straße ist eines dieser Quartiere. Dort wird der Bedarf als besonders dringlich bezeichnet.

Einen ähnlichen Bebauungsplan schickte der Rat für den Bereich Gerichtsstraße auf den Weg. Er umfasst etwa den Bereich vom Hotel La Maison bis zum Amtsgericht auf beiden Seite des Prälat-Subtil-Ringes.

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