Sozialhilfe: Wer muss zahlen fürs Altenheim?

Hülzweiler. Wenn Menschen nicht mehr zu Hause leben können, kann eine Aufnahme in einem Alten- oder Pflegeheim notwendig werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann dazu Sozialhilfe gewährt werden. Sozialhilfe wird grundsätzlich nur nachrangig gezahlt. Heißt: Es ist zunächst das eigene Einkommen und Vermögen der pflegebedürftigen Person einzusetzen

Hülzweiler. Wenn Menschen nicht mehr zu Hause leben können, kann eine Aufnahme in einem Alten- oder Pflegeheim notwendig werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann dazu Sozialhilfe gewährt werden. Sozialhilfe wird grundsätzlich nur nachrangig gezahlt. Heißt: Es ist zunächst das eigene Einkommen und Vermögen der pflegebedürftigen Person einzusetzen. Alle Ansprüche gegenüber anderen Personen sind zu prüfen und durchzusetzen: Zum Beispiel Ansprüche aus Übertragungen von Grundbesitz, Rückforderung von Schenkungen, Verwertung von Rechten wie Wohnrecht, Niesbrauch. Es gilt, Unterhaltsansprüche gegenüber Kindern zu prüfen und geschiedenen Ehegatten. Über solche Fragen informiert am Dienstag, 10. März, 17 Uhr, ein Vortrag im DRK Gästehaus Hülzweiler, Talstraße 2. redDer Eintritt ist frei.

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