Sl-2904.bindestrich Bindestrich verhindert Autozulassung

Saarlouis. Weil sein Vorname in der Deckungskarte zur Versicherungsbestätigung fälschlicherweise mit Bindestrich geschrieben worden war, hat die Zulassungsbehörde in Saarlouis sich am Freitag, 24. April, geweigert, Hans Bernd Marxens neues Fahrzeug zuzulassen.Erfolglose BeantragungDas Auto hatte er am Montag, 20. April, erhalten, die Papiere wurden ihm am Donnerstag, 23

Saarlouis. Weil sein Vorname in der Deckungskarte zur Versicherungsbestätigung fälschlicherweise mit Bindestrich geschrieben worden war, hat die Zulassungsbehörde in Saarlouis sich am Freitag, 24. April, geweigert, Hans Bernd Marxens neues Fahrzeug zuzulassen.Erfolglose BeantragungDas Auto hatte er am Montag, 20. April, erhalten, die Papiere wurden ihm am Donnerstag, 23. April, zugestellt. Der Mitarbeiter des Herstellers Ford, der am Tag danach in Saarlouis die Zulassung für den Wagen abholen wollte, musste erfolglos zu Marxen zurückkehren: Obgleich sowohl der angegebene Wohnort, als auch das Geburtsdatum auf der Deckungskarte mit den Daten in Marxens Personalausweis übereinstimmten, hat sich die Mitarbeiterin der Saarlouiser Zulassungsstelle geweigert, die Karte anzuerkennen, da Marxens Vorname auf der Deckungskarte einen Bindestrich enthielt und dies nicht der Schreibweise auf dem Ausweis entspricht. Die Deckungskarte wird benötigt, um der Zulassungsbehörde nachweisen zu können, dass Versicherungsschutz für ein Fahrzeug besteht. "Da gibt es eigentlich keinen Grund zur Beschwerde", findet Sunhild Euler-Eisenbarth, Leiterin der Zulassungsbehörde in Saarlouis, "es ist doch bekannt, dass die Versicherung eine EVB-Nummer erstellt, die dann elektronisch abgeglichen wird. Wir sind gebunden an die Daten, die wir vorgelegt bekommen - das Problem des Bindestrichs bei einem Doppelnamen etwa kommt öfter vor und in der EVB muss jene Schreibweise enthalten sein, die mit der im Personalausweis übereinstimmt. Wir können weder Rufnamen eintragen, noch einen von der Versicherung stammenden Datensatz abändern.""Pingelig und stur"Marxen kann über diese Art von Bürokratie nur den Kopf schütteln. "So pingelig und stur darf man doch nicht sein", äußert der Fahrzeuginhaber. Auch eine Mitarbeiterin der Ford-Werke in Saarlouis kann nicht verstehen, wie es zu solch einem Vorfall kommen konnte: "Das ist schon lachhaft - so etwas ist mir bisher noch nicht zu Ohren gekommen." Das Fahrzeug wurde statt Freitag nun erst am Montag, 27. April, zugelassen, und Marxen hatte sein Auto während des gesamten Wochenendes zwar vor der Tür parat, jedoch trotzdem nicht zur Verfügung. kj

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