Gemeinderat Schwalbacher Rat löst kommunale GmbH auf

Schwalbach  · Hallenfreibad und Veranstaltungshallen werden zukünftig als kommunale Eigenbetriebe geführt

Der Schwalbacher Gemeinderat hat in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause einstimmig die letzten Formalitäten zur Auflösung der Kommunale Dienste, Freizeit- und Kulturbetriebe Schwalbach GmbH & Co. KG (KDFK) beschlossen (wir berichteten). Die bis dato bestehenden Aufgaben der KDFK sowie deren Anlagevermögen gehen in zwei Eigenbetriebe über, den Eigenbetrieb Hallenfreibad Schwalbach und den Eigenbetrieb Veranstaltungshallen Schwalbach. Rathaus und Fuhrpark fallen an die Kernverwaltung der Gemeinde zurück. Für den Betrieb des Hallenfreibades und der Hallen in Schwalbach ändert sich durch diese Änderungen für die Bürgerinnen und Bürger nach außen hin nichts.

Der Gemeinderat folgte dem entsprechend einstimmig der Beschlussvorlage der Verwaltung, wonach die Verwaltungsgesellschaft mbH der Gemeinde Schwalbach als Vollhafter der KDFK rückwirkend zum 1. Januar 2018 aufgelöst wird. Damit scheidet die Gesellschaft zum gleichen Zeitpunkt als Vollhafter aus der KDFK aus. Alle bisher für die KDFK geltenden Verfahrensweisen und Regelwerke – wie beispielsweise der Hallenentgeltkatalog – werden während der laufenden Umstellungsphase bis zum Erlass eigener Regelwerke für die beiden Eigenbetriebe Hallenfreibad und Veranstaltungshallen weiter gelten. Laut Verwaltung wird sich dieser aufwendige Umstellungsprozess über mehrere Monate hinziehen. Gleichzeitig wurde im Rat – ebenfalls einstimmig –
eine neue Betriebssatzung für die beiden neuen Eigenbetriebe beschlossen. Bis Ende der Legislaturperiode werden zwei neue Ausschüsse gebildet, die an die Stelle des bisherigen Ausschusses für Eigenbetriebe treten. Eine entsprechende Änderung der Geschäftsordnung des Gemeinderates passierte den Rat ebenfalls einstimmig. Der ursprüngliche Ausschuss für Eigenbetriebe mit 15 Mitgliedern wird damit ersetzt durch den Eigenbetrieb für innerörtliche Abwasserentsorgung mit den bisherigen 15 Mitgliedern des Ausschusses für Eigenbetriebe. Der Ausschuss für die Eigenbetriebe Hallenfreibad und Veranstaltungshallen wird aus den bisherigen sieben Mitgliedern des Aufsichtsrates der KDFK gebildet. Laut Verwaltung habe man sich in der Umstellungsphase für dieses Modell entschieden, da so die Erfahrung der ehemaligen Aufsichtsrats- beziehungsweise Ausschussmitglieder unverändert weiter genutzt werden könne. Zusätzliche Kosten entstünden dadurch keine. Die Gemeindeverwaltung teilte weiterhin mit, dass überlegt wird, die Aufgaben der beiden Werksausschüsse nach der Legislaturperiode wieder in einem Ausschuss für beide Eigenbetriebe zu bündeln.

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