Bürgermeisterwahl Hans-Joachim Neumeyer ist einziger Kandidat in Schwalbach

Schwalbach · Der amtierende Bürgermeister will sich der Urwahl stellen, auch wenn er keine Gegenkandidaten hat. „Ich muss was richtig gemacht haben“.

Im Rennen um das Bürgermeisteramt in Schwalbach ist die (Vor-)Entscheidung gefallen. Der zuständige Gemeindewahlausschuss hatte am Montagabend getagt und den Amtsinhaber Hans-Joachim Neumeyer (CDU) als einzigen Wahlvorschlag zugelassen.

Neben Neumeyer waren Sabine Cäcilia Nowaczyk als freie Kandidatin und Philippe Heckmann für Die Partei angetreten. Nach Auskunft des Gemeindewahlleiters hatte sich recht kurzfristig ein zweiter freier Kandidat, Klaus Lothar Jünger, in die Runde der Bewerber gesellt. Sie alle hätten jeweils 99 Unterschriften gebraucht, um als Kandidaten zugelassen zu werden – erhalten hat die keiner der Bewerber.

Das Kommunale Selbstverwaltungsgesetz (KSVG, Paragraf 56) sieht vor, dass der Bürgermeister „von den Bürgerinnen und Bürgern in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gleichzeitig mit dem Gemeinderat gewählt“ wird. Sollte eine solche Wahl nicht stattfinden, könnte der neue Gemeinderat den Bürgermeister oder die Bürgermeisterin wählen – im Saarland neuerdings aber recht unwahrscheinlich. Die Direktwahl nicht durchzuführen wäre nämlich höchstens dann interessant, wenn ein Bürgermeister vorzeitig, also nicht mit dem Gemeinderat gewählt werden müsste und es nur einen Kandidaten gibt. In diesem Fall ließe sich der Aufwand sparen.

Hans-Joachim Neumeyer betont: „Für mich war klar, dass ich mich auch ohne Gegenkandidaten der Urwahl stelle.“ Diese sei vom Gesetzgeber gewollt. Sich durch den Gemeinderat wählen zu lassen sei für den 61-Jährigen keine Option – es wird ja sowieso gewählt. „Wenn wir keinen Bürgermeister wählen, hat der Wähler fünf statt sechs Stimmzettel.“ Neumeyer verweist auf den demokratischen Prozess. Dass er jetzt der einzige Bewerber ist, sieht er im Grunde positiv. „Ich muss irgendetwas richtig gemacht haben“, sagt er. Sonst hätte es sicherlich auch Gegenkandidaten der etablierten Parteien oder Wählergemeinschaften gegeben.

Wenn die Bürger am 26. Mai in die Wahlkabine treten, finden sie einen Zettel mit einem Namen. Allerdings, erklärt Gemeindewahlleiter Markus Weber, wird es dort zwei Kästchen geben: eins für Ja und eins für Nein. Gewählt ist der Bewerber, wenn er mehr als die Hälfte der gültig abgegebenen Stimmen erhält. Falls nicht, müsste laut Kommunalwahlgesetz (Paragraf 78) die Stelle wieder ausgeschrieben werden, und das Prozedere beginnt von vorn.

Zurücklehnen will sich der Amtsinhaber nicht. 50 Prozent plus eine Stimme ist nicht der Anspruch, betont Neumeyer. „Es wird keinen Wahlkampf, aber eine Wahlwerbung geben.“ Er werde für Gespräche zur Verfügung stehen. Bis zur Erreichung der Altersgrenze (68 Jahre), will er weitermachen.

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