Korrekt am Rat vorbei

Schwalbach · Vereinfachte Verfahren für alternative Energien per Bundesgesetz ermöglichen den baldigen Bau von Windkraftanlagen auf Schwalbacher Gebiet. Die Kommunen müssen nicht näher informiert werden.

Auf Schwalbacher Gebiet entstehen vier Windkraftanlagen nahe der Banngrenze zu Köllerbach (SZ berichtete). Stadtverwaltung und politische Gremien waren vom baldigen Baubeginn überrascht worden.

Der Saarforst-Landesbetrieb verpachtet das Land an Investor Dunoair. Doch wie kann es sein, dass Gemeinde- und Stadträte über kleinere Bauprojekte informiert werden müssen, jedoch nicht über ein so umfangreiches Projekt?

Der Püttlinger Bauamtsleiter Rainer Stein schildert Zusammenhänge: Letztlich war es die atomare Katastrophe im japanischen Kernkraftwerk von Fukushima (März 2011), unter deren Eindruck alternative Energien per Bundesgesetz bewusst eine Vorrangbehandlung bekommen hatten. Das machte auch für Windkraftanlagen vereinfachte Verfahren möglich, insbesondere, wenn für einen Windpark nicht mehr als 20 Windräder geplant sind. Der Regionalverband habe dann noch die Möglichkeit gehabt - wie geschehen - Windkraft-Vorranggebiete festzulegen, um den Bau auf bestimmte Gebiete zu beschränken. Die eigentliche Genehmigung kommt - bei Anlagen über 50 Meter - vom Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (Lua).

Im Falle des geplanten Windparks Schwalbach konnte der Gemeinderat dann zwar das "Einvernehmen" mit dem Projekt versagen, was aber juristisch nicht bindend war.

Dass der Investor Dunoair mit dem Bau der Windkraftanlagen startet, ohne die Kommunen weitergehend zu informieren, ist also formal korrekt.

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