Gemeinderat Schwalbach verschlankt seine Ortsräte

Schwalbach · Georg Maringer rückt in den Gemeinderat nach – Räte in Elm und Hülzweiler haben künftig nur noch elf Sitze.

 Georg Maringer aus Schwalbach wurde als neues Gemeinderatsmitglied für  die CDU verpflichtet.

Georg Maringer aus Schwalbach wurde als neues Gemeinderatsmitglied für die CDU verpflichtet.

Foto: Carolin Merkel

Georg Maringer aus Schwalbach ist neues Gemeinderatsmitglied für die CDU im Schwalbacher Rat. Er rückt damit auf den Platz von Dr. Michael Zapp nach, der Mitte April sein Mandat niedergelegt hat. Zapp war seit Juli 2009 im Rat und drei Jahre Fraktionsvorsitzender der CDU. Bürgermeister Hans-Joachim Neumeyer verpflichtete nun auf der jüngsten Sitzung des Rates Maringer per Handschlag als neues Mitglied des Gemeinderates. Maringer übernimmt auch Zapps Plätze im Haupt- und Finanzausschuss und im Ausschuss der Eigenbetriebe.

Die Zahl der Ortsräte für die drei Gemeindebezirke Schwalbachs wurde, mit einer Gegenstimme, neu festgesetzt. In der laufenden Legislaturperiode 2014 bis 2019 haben die Ortsräte jeweils 13 Mitglieder. Das entspricht der Höchstzahl bei Einwohnerzahlen zwischen 5000 und 10 000. Für nach 2019 wurden nun für den Gemeindebezirk Elm und Hülzweiler jeweils elf Mitglieder festgesetzt. Schwalbach behält seine 13 Ortsratsplätze.

Die Gründe für die Änderung ergeben sich aus dem Kommunalen Selbstverwaltungsgesetz (KSVG), das die Zahl der Ortsratsmitglieder festlegt. Maßgebend sind dabei die Einwohnerzahlen am Tage der letzten Kommunalwahl, also 25. Mai 2014. Zu diesem Zeitpunkt waren in Elm 4984 Einwohner, in Hülzweiler 4907 Einwohner und in Schwalbach 7787 Einwohner gemeldet. Mit Hinweis auf die Kosten von 80 000 Euro an Sitzungsgeldern für die Ortsräte regte Hans-Georg Abel, Fraktionsvorsitzender der Linken, an, die Ortsräte abzuschaffen und nur noch direkt gewählte Ortsvorsteher einzusetzen. Bürgermeister Neumeyer wies darauf hin, dass dafür eine Gesetzesänderung notwendig sei, zu der der Gemeinderat nicht berechtigt sei. Der Rat können lediglich die Zahl der Ortsräte innerhalb der gesetzlichen Unter- und Obergrenzen spätestens ein Jahr vor Ablauf der Legislaturperiode, die am
2. Juli 2019 endet, neu festsetzen.

Außerdem bezögen sich die genannten 80 000 Euro auf die komplette Legislaturperiode von fünf Jahren, verteilt auf 39 Ortsratsmitglieder bei etwa acht Sitzungen im Jahr. Das ergibt rund 50 Euro pro Ratsmitglied und Sitzung.

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