Gemeinderat Neuer Lärmaktionsplan verabschiedet

Schmelz · Wie laut es an Verkehrswegen ist und wie viele Menschen davon betroffen sind, erfasst der Lärmaktionsplan. Einen solchen Plan der Stufe II hat die Gemeinde Schmelz 2016 verabschiedet. Der aktualisierte Stand wurde nun vom Gemeinderat einstimmig beschlossen.

Berücksichtigt sind in diesem Plan die B 268 (Trierer Straße und Saarbrücker Straße in Schmelz) sowie die L 143 (Hüttersdorfer Straße in Schmelz, Bettinger Straße und Primsweilerstraße in Hüttersdorf).

Gegenüber der Stufe II kamen keine neuen Straßen oder Straßenabschnitte hinzu und keine fielen weg. Im Vergleich zur Lärmkartierung aus 2012 ist die Zahl der Betroffenen gesunken. Bei der Tagesbelastung um insgesamt 20,6 Prozent, bei nächtlicher Belastung um 28,7 Prozent. Als Grund gilt ein um bis zu zehn Prozent geringeres Verkehrsaufkommen auf der B 268 sowie L 143. Vor allem habe sich der LKW-Anteil auf diesen Straßen im Zeitraum von 22 bis 6 Uhr verringert. Zum Schutz gegen Lärm hat die Gemeinde sechs Bereiche als ruhige Gebiete festgesetzt.

Sie umfassen insgesamt rund 350 Hektar. Das sind der Kleeberg, Engelgrund, Heide, Gellersberg, Großer Horst und Jungewald. Einstimmig berufen zum Behindertenbeauftragten der Gemeinde Schmelz ist Manfred Leinenbach. Er befasst sich schon seit über zwanzig Jahren mit Fragen behinderter Menschen bei der Arbeitskammer des Saarlandes und gehört unter anderem dem Landesbehindertenbeirat und dem Behindertenbeirat der Landeshauptstadt Saarbrücken an. „Ich bin froh, dass du dich beworben hast“, sagte Bürgermeister Wolfram Lang.

Denn Leinenbach geht nun ehrenamtlich in die dritte Amtszeit. In der Gemeinde Schmelz gebe es rund 3500 behinderte Menschen und etwa 2000 schwer Behinderte. Das seien nur die anerkannten Fälle, sagte Leinenbach. Zu seinen Aufgaben gehört auch die Inklusion von Kindern in vorschulische und schulische Einrichtungen. Außerdem hat er bei Bauvorhaben und im Gebäudebestand der Gemeinde auf Barrierefreiheit zu achten. Ebenso bei öffentlichen Veranstaltungen und der Nutzung der gemeindlichen Internetseiten.

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