Gemeinderat erhöht in Schmelz die Friedhofsgebühren

Schmelz. Der Antrag der CDU-Fraktion, in der neuen Friedhofssatzung auf eine Höhenbeschränkung bei Grabschmuck und Leuchten auf dem Friedhof zu verzichten, fand keine Mehrheit im Schmelzer Gemeinderat. Die neue Friedhofs- und Begräbnissatzung sieht vor, dass künftig Grabschmuck, Grableuchten oder Figuren eine Höhe von 40 Zentimetern nicht mehr überschreiten dürfen

Schmelz. Der Antrag der CDU-Fraktion, in der neuen Friedhofssatzung auf eine Höhenbeschränkung bei Grabschmuck und Leuchten auf dem Friedhof zu verzichten, fand keine Mehrheit im Schmelzer Gemeinderat. Die neue Friedhofs- und Begräbnissatzung sieht vor, dass künftig Grabschmuck, Grableuchten oder Figuren eine Höhe von 40 Zentimetern nicht mehr überschreiten dürfen. Neben diesem Zusatz in der Satzung wurde in der Sitzung auch die Erhöhung der Gebühren beschlossen. Die Verwaltung schlug eine Erhöhung des Deckungsgrades auf 95 Prozent vor. Wolfram Lang schlug sogar vor, "auf 100 Prozent zu gehen". Mehrheitlich wurde dem zugestimmt.In der Bürgerfragestunde ergriff Christian Antz, Spielkönig, das Wort. Er beschäftige landesweit 70 Mitarbeiter, 20 davon in Schmelz. Seine Branche sei schon durch das Rauchverbot arg "gebeutelt" worden. Eine Erhöhung der Vergnügungssteuer könnte Arbeitsplätze gefährden. Antz unterhält in Schmelz ein Billardcafé und ein Casino im Gloria-Keller. Die CDU schlug einen Kompromiss vor, der aber keine Mehrheit fand. Wolfram Lang verwies dabei auch auf die geplante Erhöhung der Kinder- und Friedhofsgebühren.

Um den Haushaltssanierungsplan fortzuschreiben, hat die Verwaltung einen Maßnahmenkatalog zusammengetragen, wo gespart werden könne. Zu den Sparmaßnahmen gehören unter anderem Kürzungen für kulturelle Vereine, Unterhaltung touristischer Wege, eine Reduzierung der Kindergartenbeförderung oder eine Änderung der Kfz-Versicherung für ältere Fahrzeuge. Dem wurde zugestimmt bis auf die Positionen Anhebung der Grundsteuer B und Anpassung der Kindergartengebühren bis zu einem Personalkostendeckungsgrad von 25 Prozent ab dem 1. März und einer Kürzung des Zuschusses für Kosten der katholischen Kindergärten. kü

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