Wahlbüro in Saarwellingen gibt wieder Briefwahl-Unterlagen aus

Saarwellingen · Heiko Moutty und Manfred Schwinn treten am Sonntag, 2. Oktober, zur Stichwahl um das Amt des Bürgermeisters in Saarwellingen an. Dabei ist für die wahlberechtigten Bürger auch wieder Briefwahl möglich.

Zur Stichwahl des Bürgermeisters der Gemeinde Saarwellingen sind die Wahlberechtigten am Sonntag, 2. Oktober, von 8 Uhr bis 18 Uhr aufgerufen. Sollten Wähler nicht mehr im Besitz Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte sein, so können sie dennoch ihr Wahllokal aufsuchen und ihre Stimme abgeben, teilt die Gemeinde mit. Die Wähler müssen dann ihren Personalausweis oder Reisepass, Unionsbürger ihren Identitätsausweis mitbringen und sich ausweisen.

All jenen, die für die Bürgermeisterwahl am 18. September einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragt hatten, wird automatisch für die Bürgermeisterstichwahl erneut ein Wahlschein mit Briefwahlunterlagen zugesendet. Eine erneute Beantragung ist nicht nötig. Wahlberechtigte , die bei der Wahl am 18. September keine Briefwahlunterlagen beantragt hatten, für die Stichwahl jedoch die Möglichkeit der Briefwahl nutzen wollen, können im Wahlbüro des Rathauses, Zimmer A.202, mündlich, jedoch nicht telefonisch, schriftlich oder über die Internetseite der Gemeinde Saarwellingen Briefwahlunterlagen beantragen.

Die Briefwahlunterlagen werden grundsätzlich durch die Deutsche Post zugestellt, daher sollte der Briefwahlantrag bis spätestens Mittwoch, 28. September, bei der Gemeinde eingegangen sein. Danach können Wahlschein und Briefwahlunterlagen noch bis Freitag, 30. September, 18 Uhr, persönlich im Wahlbüro des Rathauses entgegengenommen werden. Es besteht die Möglichkeit, die Briefwahl an Ort und Stelle auszuüben. Die Wahlbriefe mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein sind so rechtzeitig an die Gemeinde abzusenden, dass sie dort spätestens am Wahltag bis 18 Uhr eingehen. Sie können auch direkt in den Briefkasten des Rathauses eingeworfen werden.

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