Nach tödlichem Unfall in Saarwellingen Zwei Tote bei Unfall: Mordanklage gegen Autofahrer

Saarwellingen · Mit seinem Auto soll ein 26-Jähriger in Saarwellingen mit mindestens Tempo 130 in einen anderen Wagen gerast sein und deswegen das Leben zweier Menschen, eine Mutter und ihr Kind, auf dem Gewissen haben.

 Tödlicher Verkehrsunfall am 23. August 2017: Jetzt wurde Mordanklage gegen den mutmaßlichen Verursacher erhoben.

Tödlicher Verkehrsunfall am 23. August 2017: Jetzt wurde Mordanklage gegen den mutmaßlichen Verursacher erhoben.

Foto: dpa/Simon Mario Avenia

Zwei Tote und mehrere Verletzte waren die schreckliche Bilanz eines Verkehrsunfalls in Saarwellingen. Ein junger Mann soll über die innerörtliche Bahnhofstraße mit mindestens 130 Sachen gerast sein, wo nur 50 Stundenkilometer erlaubt sind. Wegen dieses Unglücks vor einem Jahr muss sich jetzt der Unfallfahrer verantworten. Die Saarbrücker Staatsanwaltschaft hat Anklage „wegen Mordes durch rücksichtslose Fahrweise“ erhoben. Demnächst steht dazu der Prozess vor dem Landgericht an.

Aus Sicht der Ermittler soll sich der tragische Zwischenfall am 23. August vergangenen Jahres wie folgt zugetragen haben: Der damals 26-Jährige war im dichten Feierabendverkehr mit seinem VW-Golf Richtung Ortsmitte unterwegs. Dabei scherte er sich nicht um die Geschwindigkeitsbegrenzung. Gleichzeitig soll er Textnachrichten mit seinem Mobiltelefon versendet haben, während er über die Hauptverkehrsstraße fegte. In halsbrecherischer Manier soll er zwei Autos überholt und einem entgegenkommenden Lastwagen gefährlich nahe gekommen sein.

Dann passierte es: Der 26-Jährige fuhr ungebremst auf einen Peugeot. Darin saßen eine Frau (42) und deren Tochter (12). Die Mutter starb noch an der Unfallstelle, das Mädchen erlag zwei Monate später seinen Verletzungen in einer Klinik. Denn: Durch diesen immensen Aufprall schleuderte deren Auto mit bis zu 100 Stundenkilometern gegen ein Haus, eine Treppe gegen einen Ford sowie einen Mercedes-Transporter. Unterdessen knallte das Auto des Mannes gegen einen Mazda auf der Gegenfahrbahn. Dessen Fahrer wurde schwer an der Hand verletzt. Trümmer trafen einen Fußgänger, der dadurch Schnittwunden erlitt.

Der Staatsanwalt geht davon aus, dass der Beschuldigte unter anderem die tödlichen Verletzungen durch seinen Fahrtstil „zumindest billigend in Kauf genommen hatte“. Die Angaben bei seiner Vernehmung, er sei an Epilepsie erkrankt und habe die Tragödie wegen eines Krampfanfalls verursacht, kaufen ihm die Ermittler nicht ab. Das sollen Zeugenangaben über die Fahrweise des Angeklagten kurz vor der Katastrophe widerlegen. Außerdem haben Fahnder ein Video ausgewertet, welches seinen Angaben widerspricht. Ein ärztliches Gutachten schließe zudem einen Krampf zum fraglichen Zeitpunkt aus.

Ein Prozesstermin steht noch aus. Der Angeklagte bleibt bislang auf freiem Fuß.

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