Gemeinderat Saarwellingen Mit einem Bebauungsplan gegen „gewerbliche Prägung“

Saarwellingen · Saarwellinger Rat hat entschieden: Teilbereich der Bahnhofstraße soll vorwiegend dem Wohnen dienen. Grünes Licht für neues Bauland auf dem Campus Nobel.

 Die Saarwellinger Bahnhofstraße von der Einmündung Benediktiner Platz aus gesehen. Rechts ist der Römerpark.

Die Saarwellinger Bahnhofstraße von der Einmündung Benediktiner Platz aus gesehen. Rechts ist der Römerpark.

Foto: Ulrike Paulmann

Der Gemeinderat Saarwellingen hat in seiner jüngsten Sitzung den Weg für etwa 20 neue Baugrundstücke im Bereich Campus Nobel frei gemacht. Jeweils einstimmig beschlossen die Ratsmitglieder dafür die Teiländerung des Flächennutzungsplanes und die 3. Änderung des Bebauungsplanes. Laut Gemeinde befindet sich die Fläche südlich des Nelly-Sachs-Weges, anschließend an die Alfred-Nobel-Allee. Es handelt sich um eine Brache „ohne jegliche Grünstrukturen“, die im Flächennutzungsplan bisher als „Fläche für Wald“ dargestellt wurde. Der Erschließungsträger könne nun die Grundstücke an private Häuslebauer vermarkten, so die Gemeinde. In dem Bereich wird dann auch eine Straße gebaut.

Weiterhin beschäftigte sich der Rat mit dem Teilbereich Bahnhof­straße/Römerpark im Ortsteil Saarwellingen. Es ging zum einen um den Beschluss, einen Bebauungsplan aufzustellen, zum anderen um eine Veränderungssperre in diesem Bereich. Konkret im Fokus steht laut Sitzungsvorlage das Gebiet der Bahnhofstraße zwischen Römerpark und Einmündungsbereich Benediktiner Platz bis zur Einmündung Crichingerstraße – eine Fläche von etwa 4,4 Hektar, die bislang nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes liegt.

Hier hätten sich Tendenzen gezeigt, dass „die Wohnnutzung durch die Ansiedlung von gewerblichen Betrieben“ zurückgedrängt werde. Die Gemeinde wolle aber die zunehmende gewerbliche Prägung vermeiden und die vorhandene Wohnnutzung stärken, heißt es weiter. Aus diesem Grund solle der Bebauungsplan „Teilbereich Bahnhofstraße/Römerpark“ aufgestellt und ein Allgemeines Wohngebiet festgesetzt werden. Die ansässigen Betriebe, so heißt es weiter, genießen Bestandsschutz „und sind überwiegend ohnehin auch im Allgemeinen Wohngebiet zulässig“. Außerdem soll – zur Vermeidung von Reklametafeln und Co. – ein Werbeanlagenkonzept erstellt werden.

Beide Punkte beschlossen die Ratsmitglieder einstimmig. Wobei es zuvor noch eine Einwendung von Grünen-Fraktionschef Michael Schneider gab. Seine Befürchtung, durch die Änderung werde möglicherweise Einzelhandel „verbannt“, entkräftete Bürgermeister Manfred Schwinn: „Niemand wird etwas verabschieden, was beispielsweise die Ansiedlung einer Bäckerei verhindern würde.“ Und der Verwaltungschef bekräftigte, man wolle „wilde Werbetafeln“ in diesem Bereich verhindern.

Auch um die Bestellung eines Behindertenbeauftragten für die Zeit vom 17. September 2019 bis 3. Juli 2024 ging es bei der Sitzung des Gemeinderates. Hier votierte der Rat einstimmig für Peter Laux, der das Amt schon zuvor innehatte.

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