Gemeindrat Saarwellingen John: Grünes Licht für Änderung des Bebauungsplanes

Saarwellingen · Eine Firma will auf dem großen Kreisel bauen – das geht aber nur durch die Änderung. Die wurde jetzt vom Gemeinderat Saarwellingen in die Wege geleitet.

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Foto: SZ

Der Saarwellinger Gemeinderat hat am Donnerstag das Verfahren zur 6. Änderung des Bebauungsplanes „Industriepark John“ eingeleitet. Von den 17 anwesenden Ratsmitgliedern – wegen der Corona-Pandemie tagte der Rat in reduzierter Besetzung in der Festhalle – stimmten 16 dafür, Michael Schneider, Grünen-Fraktionschef, dagegen. Ziel der Änderung ist es, die bauplanungsrechlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Industrie- und Gewerbegebieten zu schaffen. Die schon seit vielen Jahren unbebaute Fläche, um die es konkret geht, liegt auf dem großen Kreisel. Sie wurde nun an einen Investor verkauft, der auf einem Teilbereich eine Werkhalle für Spritzguss-Erzeugnisse mit Büro- und Sozialräumen und fünf Stellplätzen errichten will. Das Vorhaben wäre aber über den bestehenden Bauplan nicht realisierbar gewesen, da dieser dort nicht die anvisierte Nutzung erlaubt.

Letztendlich, nach kurzer Diskussion, die sich vor allem um Fragen der Umweltverträglichkeit drehten, gab der Rat grünes Licht für die Änderung. Aufgenommen wurde aber die zusätzliche Forderung, dass im Rahmen des Verfahrens eine Prüfung stattfindet, dass sich Emissionen nicht störend auf den benachbarten Betrieb auswirken, der ebenfalls im Kreisel seinen Sitz hat.

Keine Mehrheit fand der Beschlussvorschlag zur Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbandes eGo-Saar. Somit wird Bürgermeister Manfred Schwinn in der Verbandsversammlung der Änderung nicht zustimmen. Schwinn sagte, dass es dort wohl eine Mehrheit für die neue Satzung geben werde. Als Grund für die Nicht-Zustimmung wurde im Rat vor allem die „Unart“ (SPD-Fraktionschef Stefan Kutscher) genannt, gleich zwei hauptamtliche Geschäftsführer zu benennen. Nur sechs Ratsmitglieder, nämlich die der CDU und der Linken-Vertreter, stimmten dafür – allerdings auch hier mit der Maßgabe, dass der Bürgermeister die Bedenken des Rates in der Versammlung äußern soll.

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