Fünf Jahre Haft nach Eifersuchtsdrama

Saarbrücken/Saarwellingen. Das Landgericht hat einen Saarwellinger (41) zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und Unterbringung in einer Entziehungsanstalt verurteilt, weil er seine Verlobte erwürgen wollte. Schuldig gesprochen wurde er wegen versuchten Totschlags, gefährlicher Körperverletzung und Bedrohung. Opfer und Täter sind alkoholabhängig. Beide wollten heiraten

 Der 41-jährige Angeklagte über sich selbst: "Wenn ich saufe, werde ich zum Tier." Foto: Jakob

Der 41-jährige Angeklagte über sich selbst: "Wenn ich saufe, werde ich zum Tier." Foto: Jakob

Saarbrücken/Saarwellingen. Das Landgericht hat einen Saarwellinger (41) zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und Unterbringung in einer Entziehungsanstalt verurteilt, weil er seine Verlobte erwürgen wollte. Schuldig gesprochen wurde er wegen versuchten Totschlags, gefährlicher Körperverletzung und Bedrohung. Opfer und Täter sind alkoholabhängig. Beide wollten heiraten. Im Laufe der Beziehung kam es häufig zu Streit - der Angeklagte prügelte und trat die Frau. Sie flüchtete dann in die Wohnung ihres Ex-Freundes. Dort war sie auch am 21. April 2008, als es zu dem versuchten Tötungsdelikt kam. Der Angeklagte wollte sie zur Rückkehr bewegen. Es kam zum Streit, wobei der Ex beide aus der Wohnung warf. In die gemeinsame Wohnung zurückgekehrt, ging die Verlobte schlafen. Währenddessen soll der Exfreund den Angeklagten angerufen haben und von sexuellen Kontakten mit der Frau berichtet haben. Der Angeklagte geriet in Wut, trank fast eine ganze Flasche Wodka und prügelte und würgte die Schlafende. "Wenn ich saufe, werde ich zum Tier", soll er seine Verfassung geschildert haben. Die Verlobte konnte flüchten. In der Garageneinfahrt holte er sie ein. Er warf sie zu Boden und würgte sie. Beide lagen in Unterwäsche im Freien, als eine Nachbarin kam. "Um Gottes Willen, Sie bringen die Frau ja um", rief sie und versuchte, den Mann an seinem Unterhemd zerrend, aufzuhalten. Das gelang der 69-Jährigen nicht. Sie lief zur Straße und rief um Hilfe. Erst dann soll der Angeklagte vom Opfer abgelassen haben. Die Freundin konnte sich entwinden und stand plötzlich auf der Straße. Eine Hausbewohnerin nahm sie auf und brachte die aus vielen Wunden blutende Schwerverletzte in ein Krankenhaus. Das Opfer hat heute immer noch Angst vor dem Angeklagten. Der Angeklagte ist wegen Raubes und räuberischer Erpressung vorbestraft. Professor Michael Rösler vom Institut für gerichtliche Psychiatrie und Psychologie in Homburg attestierte dem Angeklagten eine erhebliche Alkoholerkrankung. Am besten sei der Angeklagte in einer Klinik aufgehoben. Der Staatsanwalt ließ sich von den Ausführungen des Gutachters überzeugen, er beantragte eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten. Hingegen machte die Verteidigung geltend, dass der Angeklagte seine Tötungsabsicht freiwillig aufgegeben habe, als die Nachbarin auf der Straße um Hilfe rief. Der Angeklagte entschuldigte sich in seinem letzten Wort bei seiner ehemaligen Verlobten: "Es tut mir sehr leid." Dennoch hat der Verteidiger gegenüber unserer Zeitung Revision vor dem Bundesgerichtshof angekündigt. jht

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