Grubenwasser Zweite Resolution zum Thema Grubenwasser

Saarlouis · Der Stadtrat von Saarlouis als gewählte Vertretung der Bürger hat die Stadtverwaltung in einer Resolution aufgefordert, direkte und indirekte negative Folgden des geplanten Grubenwasseranstiegs für die Stadt Saarlouis herauszuarbeiten und als Einwände im Genehmigungsverfahren („Planfeststelluingsverfahren“) geltend zu machen. Derzeit läuft das Planfeststellungsverfahren, in dem die Kommunen ihre Stellungnahmen abgeben können. Der Antrag zu dieser Resolution kam von CDU und Grünen. Das Thema Grubenwasser war landesweit lange nur von den Grünen gespielt worden.

Die Saarlouiser Resolution, es ist die zweite dieses Stadtrates zu diesem Thema, bezieht sich auf ein Gutachten des Neunkircher Professors Jürgen Wagner. Darin, erläuterte Hubert Ulrich (Grüne) würden die Gefahren eines Anstieges größer als bisher angenommen. Betroffen seien das Trinkwasser, Erderhebungen und Ausgasungen. Allerdings, sagte Ulrich, müsse Saarlouis selbst erst im letzten Schritt, Überlauf bei 190 Metern über Null, mit Problemen rechnen.

Die RAG betreibt die Genehmigung der Grubenflutung in Etappen. Derzeit steht eine Genehmigung von 400 auf 320 Meter unter der Normalnull an. Bereits Anfang 2013 hatte das Bergamt den ersten Schritt genehmigt, das Wasser in den stillgelegten Gruben von minus 1450 auf minus 400 Meter ansteigen zu lassen. Dagegen hatten Nalbach, Saarlouis und Ensdorf geklagt. Deshalb ist die Flutung derzeit gestoppt. Da Wasser aus den Gruben wird dazu weiter abgepumpt - wie es nach Ansicht der Kritiker auch dem so genannten Erblastenvertrag von 2007 entspricht.

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