Windpark Paradebeispiel für Scheitern

Kreis Saarlouis · Die Kommunen im Landkreis stehen nach eigenem Bekunden der interkommunalen Zusammenarbeit (IKZ) "sehr offen" gegenüber. Finanzielle und personelle Einsparungen werden als Vorteile genannt, jedoch von keiner Kommune beziffert. Mit neuen Ideen zu möglichen Kooperationen halten sich die Städte und Gemeinden ebenfalls zurück.

Nichts zu früh verraten

Zum einen verweisen die Bürgermeister auf das Gutachten, das sie gemeinsam in Auftrag gegeben haben. Zum anderen befürchten sie, dass gute Ideen durch eine frühzeitige Veröffentlichung zerredet werden. Es handelt es sich um sensible Themen, "die man erst dann öffentlich macht, wenn sie in trockenen Tüchern sind", begründet Toni Bartz als Pressesprecher der Stadt Lebach die Zurückhaltung.

Es bleibt daher bei der Idee eines gemeinsamen Standesamtes für den Landkreis Saarlouis , das der Nalbacher Bürgermeister ins Gespräch bringt und das auch der Leiter des Wallerfanger Hauptamts, Volker Bauer als "sinnvoll und längst überfällig" bezeichnet. Angesichts fortgeschrittener Digitalisierung sei damit kein großer Einschnitt im Serviceangebot für die Bürger verbunden.

Andere IKZ-Planungen wie die Schaffung eines Windparks der Gemeinden Beckingen, Nalbach und Schmelz sind gescheitert. Trotz einstimmig gefasster Beschlüsse aller Gemeindegremien haben Nalbach und Beckingen aufgrund von Widerständen mittlerweile ihre Zustimmung zu dem Projekt zurückgezogen. Das "von vielen gelobte Ziel" des gemeinsamen Projektes war es, durch die Konzentration von Windanlagen "Wildwuchs" bei dem Aufstellen von Windkraftanlagen zu verhindern. Durch das gemeinsame Projekt hatten sich die Kommunen finanzielle Vorteile mit potenziellen Windkraftbetreibern erhofft.

EU-Recht als Hemmschuh

Als derzeit gescheitert gelten auch die seit 2013 verfolgten Bemühungen, die Bauhöfe von Schwalbach, Bous und Ensdorf zusammenzuführen. 250 000 Euro Einsparungen wären nach Einschätzung von Jörg Wilhelmy, Leiter Fachgebiet 1 in Ensdorf, möglich gewesen. Gescheitert seien die Pläne wegen eines EU-Urteils zur Besteuerung kommunaler Dienstleistungen. Wenn private Anbieter im Wettbewerb stehen, was bei diversen Aufgaben der Bauhöfe der Fall ist, unterliegen kommunale Träger wie der geplante Zweckverband der Umsatzsteuer. Dies hätte bedeutet, dass die "Einsparungen aufgefressen" würden.

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