Wie gefährlich sind Bauruinen in Dillingen?

Dillingen. "Die beiden anderen Bauruinen in Dillingen müssen jetzt endlich beseitigt werden", fordert Klaus Kaup. Der SZ-Leserreporter spricht mit Sicherheit vielen aus der Seele, wenn er sagt, dass sich ein Unglück wie in dem baufälligen Haus in Diefflen am Samstag (wir berichteten) nicht wiederholen darf

 Die Gebäude an der Werderstraße (links) und in der Düppenweilerstraße sind baufällig. Fotos: SZ-Leserreporter Klaus Kaup

Die Gebäude an der Werderstraße (links) und in der Düppenweilerstraße sind baufällig. Fotos: SZ-Leserreporter Klaus Kaup

Dillingen. "Die beiden anderen Bauruinen in Dillingen müssen jetzt endlich beseitigt werden", fordert Klaus Kaup. Der SZ-Leserreporter spricht mit Sicherheit vielen aus der Seele, wenn er sagt, dass sich ein Unglück wie in dem baufälligen Haus in Diefflen am Samstag (wir berichteten) nicht wiederholen darf.Deshalb weist Kaup auf zwei Gebäude hin, die seiner Ansicht nach gefährlich werden können: das eine an der Werderstraße, das andere in Diefflen an der Düppenweilerstraße. Das Haus in Diefflen hält er für "einigermaßen gesichert", das andere könne aber - weil laienhaft gesichert - "jederzeit von Kindern betreten und als Abenteuerspielplatz genutzt" werden. Kaup, der selbst in der Straße wohnt, sagt: "Ich sehe hier eine öffentliche Gefährdung."

Dem mag Gertrud Schmidt, Pressesprecherin der Stadt Dillingen nicht widersprechen. "Wir wenden uns jetzt erneut an die Untere Bauaufsicht beim Landkreis. Die sollte den privaten Eigentümer an seine Sicherungspflicht erinnern", sagt sie. Das sei kein Weiterspielen des Balles an eine andere Behörde, Schmidt: "Die UBA ist zuständig." In Diefflen sieht sie dagegen die Sicherungspflicht erfüllt: Mit Zäunen und Warnschildern sowie insbesondere mit vernagelten Zugängen.

Besagte Sicherungspflicht ist keine ganz einfache (Rechts-)Materie. Im Zusammenhang mit dem tödlichen Unglück am Samstag etwa befassen sich zurzeit Gutachter mit der Frage, ob womöglich eine Verletzung der Sicherungspflicht vorgelegen hat. Sollten sie das bejahen, würde die Staatsanwaltschaft gegen den oder die Eigentümer ermitteln. Eigentümer, der oder die nach Angaben des Landeskriminalamtes noch nicht eindeutig feststehen. Verkauf oder Pächterwechsel können hierfür ein Grund sein. Entgegen anderslautenden Gerüchten ist jedoch die Dillinger Hütte nicht Eigentümerin, und auch nicht die Stadt Dillingen.

 Die Gebäude an der Werderstraße (links) und in der Düppenweilerstraße sind baufällig. Fotos: SZ-Leserreporter Klaus Kaup

Die Gebäude an der Werderstraße (links) und in der Düppenweilerstraße sind baufällig. Fotos: SZ-Leserreporter Klaus Kaup

Den Tipp für diesen Artikel bekamen wir von SZ-Leser-Reporter Klaus Kaup. Wenn Sie auch Interessantes zu erzählen haben, wenden Sie sich per SMS, Fax oder per Telefon (06 81) 5 95 98 00 oder per E-Mail an leserreporter@sol.de.

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